Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Puh,
Bezieher einer Rente können nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.
In welcher Größenordnung die Rente etwa steigen würde, können Sie dem Beitrag von W*lfgang entnehmen.
Der Prozentsatz für die Rentenbesteuerung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Ob Hod Rod, Hotzenplotz oder ein anderer Nicknsme. Die Qualität Ihrer Beiträge und Ihre Grundeinstellung befindet sich auf unterstem Niveau. Nichts im Leben geleistet und neidisch auf andere. Beschämend!Meine Frau (Jahrgang 1951) bezieht nach dem Erreichen der Altersgrenze eine Regelaltersrente, ist aber noch weiter mit einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1000 Euro bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt. Ist es rentabel auf die Versicherungfreiheit zu verzichten und den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung zu bezahlen ? Um welchen Betrag würde sich der Rentenanspruch jährlich erhöhen ? Zu welchem Zeitpunkt würde die Steigerung wirksam ?Ihre Frau ist 66 Jahre und Sie lassen Sie immer noch arbeiten und was machen Sie? Könnte schon längst ohne Abschläge in Rente sein und das Leben genießen. Aber mit so einem wie Ihnen wohl eher nicht. Und die paar Kröten die Sie später als Rente rausbekommt, macht den Kohl auch nicht mehr fett. Mal schauen was der Genervter dazu sagt. Das übliche wohl - nur dummes Geschwätz-. Gute Nacht.
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