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Regeleintrittsrente betriebliche Altersvorsorge

von hajo12.05.2009 | 19:09
980 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bitte um Auskunft zu folgender Situation: Meine Frau ist Jahrgang 1951, schwerbehindert und geht im Jahre 2013 mit Alter 62 vorzeitig, u.a. wegen Altersteilzeit, in Rente. Das individuelle Renteneintrittsalter oder die maßgebende Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen liegt für meine Frau, entsprechend ihrem Jahrgang, noch bei 63 und nicht, wie nach der neuen Gesetzmäßigkeit, bei Alter 65! Wir erwarteten, daß der Arbeitgeber die Betriebsrente nur für die Zeit zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und bis zur Regelaltergrenze (Alter 63 )gekürzt hatte. Also 0,3% x 12 Monate = 3,6% total. Das war aber nicht der Fall. Er berechnete 10,8% total, also bis zum 65. Lebensjahr. Ist das nicht falsch? Eh wir dagegen angehen, möchte ich hier in dieser Runde erfragen, ob wir mit unserer Ansicht auf der sicheren Seite sind. Für eine diesbezügliche Beratung wären wir dankbar. Mit freundlichen Grüßen hajo

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.05.2009 | 08:09

Hallo hajo,

wenn es Ihnen hier wirklich um die Kürzung der Betriebsrente geht, muss ich "Schade" zustimmen. Das können Sie nur über Ihren Arbeitgeber oder vielleicht auch den Betriebrat klären.

Bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die einmal berechneten Abschläge jedenfalls lebenslang erhalten - hier wird weder ab dem 63. noch ab dem 65. Lebensjahr die volle Rente gezahlt.

2 Antworten

Schadeam 12.05.2009 | 22:45
ob die Grundlage / Satzung der Betriebsrente korrekt ist oder nicht, wird Ihnen ein Mitarbeiter der DRV nicht beantworten können. Bei Ihrer Frage geht es nicht ums Rentenrecht.
hajoam 13.05.2009 | 09:13
Hallo zusammen, vielen Dank für die Informationen. Das es sich um ein "artfremdes " Thema handelt, habe ich leider übersehen. Vielleicht werde ich in der entsprechenden Versorgungsordnung doch noch fündig.... Gruß Hajo
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