Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha

von Klausi04.05.2017 | 14:26
1038 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn nach der Reha festgestellt wird, dass sie nicht erfolgreich war und man sie umwandelt in einem Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, bekommt man dann die Rente wegen voller Erwerbsminderung? Oder bekommt man dann die sogenannte Regelaltersrente – Rentenabschlag?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.05.2017 | 08:20

Bei einer Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI („Reha in Rente“), läuft es auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus. Wie „W*lfgang“ schildert, ergeben sich jedoch verschiedene Szenarien. Eine persönliche Beratung halte ich für empfehlenswert.

3 Antworten

Fortitude oneam 04.05.2017 | 14:47
Egal was im Entlassungsbericht steht und ob Sie Arbeitsunfähig entlassen werden, entscheidet in letzter Instanz der sozialmedizinischer Dienst der DRV ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind. Es kommt auch darauf an was Sie wollen. Es kann auch vorkommen das Sie vorher noch zum Gutachter müssen. Da Sie Ihr Jahrgang nicht angeben, ist die Regelaltersrente unbekannt. Schauen Sie am besten mal in Ihre Rentenauskunft. Dort steht alles detailliert drin. Mfg
Herz1952am 04.05.2017 | 17:24
Hallo Klausi, ob Sie arbeitsunfähig von der Reha entlassen werden, entscheidet der Reha-Arzt, der allerdings auch ein Gutachter der DRV sein kann. Falls dies der Fall ist, dass Sie AU sind, kann Ihnen die Reha-Einrichtung eine Empfehlung geben, einen Rentenantrag zu stellen. Sie sollten sich in diesem Fall auch eine Au-Bescheinigung ausstellen lassen, damit Sie - falls Sie Krankengeldanspruch haben - der KG-Anspruch nicht verfällt. Welche Rente Sie bekommen, entscheidet aber ein weiterer Gutachter der Rentenversicherung nach der Rentenantragstellung. Formell müssen Sie den Rentenantrag stellen. Es könnte auch sein, dass ein Berater der Reha-Einrichtung Sie unterstützt. Was im Abschlussbericht der Reha drinsteht, ist für die DRV nicht bindend. Sie prüft nochmal nach. Z.B., ob Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden, 3 - 6 Stunden oder darüber. Das ist nur eine "Empfehlung" der Reha-Einrichtung. Die Beurteilung der Reha-Einrichtung ist praktisch nicht "endgültig".
W*lfgangam 04.05.2017 | 19:45
Zitat von Fortitude one anzeigen
...das lesen die wirklichen Entscheider aber gar nicht gern ;-) Der med. Dienst gibt ein Votum ab, dem sich der Chef-Entscheider/Jurist in der DRV anschließen kann/nicht muss. An Klaus: Und ob eine erfolglose Reha (in welcher Form? - nur AU entlassen ist zu dünn) überhaupt zu einer folgenden EM-Rentenantragsfrage wird, hängt vom Inhalt der Feststellungen zur Erwerbsfähigkeit ab: unter 3 Std. in der aktuellen Tätigkeit + unter 3 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ja dann erhalten Sie die Option daraus ein EM-Rentenverfahren zu machen. EM! Ja, mit Abschlag und am Rentenbeginndatum/Ihrem Alter festgemacht (bis 10,8 %, pauschal - sind Sie noch nicht 60, dann sowieso der volle Abschlag), mit Regelaltersrente hat das nichts zu tun - die hängt vom Beginn einer Altersrente ab, hier geht es aber um EM-Rente ...sofern Sie noch nicht im 'Altersrenten-Fenster' sind/ggf. unter Berücksichtigung eines GdB 50, und das dann vielleicht mit der Krankenkasse 'auszufechten' wäre, ob die Ihnen eine spätere Altersrente 'genehmigt' Sie sehen, Ihre Frage ist einfach, die Hintergründe vielfältig - gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, um sich umfassen aufklären zu lassen. Allerdings können die Ihnen ohne Erkenntnisse aus dem (Ihnen vorliegenden?) Reha-Entlassungsbericht mehr als allgemein/wie hier auch nicht sagen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026