Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei einer Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI („Reha in Rente“), läuft es auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus. Wie „W*lfgang“ schildert, ergeben sich jedoch verschiedene Szenarien. Eine persönliche Beratung halte ich für empfehlenswert.
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