Hallo Lina,
Ihr Mann setzt sich bitte mit dem behandelnden Arzt in der Reha-Klinik und der Sachbearbeitung seines Rentenversicherungsträgers in Verbindung und klärt einvernehmlich das vorzeitige Ende der Reha-Maßnahme ab.
Eine Kostenerstattung durch Ihren Mann wird nicht in Betracht kommen.