Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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sofern Sie nicht explizit aufgefordert wurden die Reisefähigkeit für diese neue Leistung nachzuweisen, müssen Sie diese auch nicht erbringen.
Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie bitte die Stelle an, die den Nachweis gefordert hat (Klinik/DRV).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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