Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dörte,
Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Wenn Ihrer Meinung nach eine Rehabilitationsleistung dringend angezeigt ist und Sie die Auffassung vertreten, dass Ihr Rentenversicherungsträger nicht alle medizinischen oder tatsächlichen Umstände in Ihrem Fall berücksichtigt hat, dann sollten Sie Widerspruch gegen den Reha-Ablehnungsbescheid einlegen und Ihre Einwände gegebenenfalls mit Unterstützung des behandelnden Arztes / Hausarztes formulieren.
Scheinbar hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger ja mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach zunächst eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Insofern würde ich an dieser Stelle unbedingt Ihren behandelnden Arzt / Hausarzt aufsuchen und dies mit ihr / ihm abklären.
Egal, wie Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen für Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit alles Gute.
Ihr Experte
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