Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha-Abschlussbericht vs. sozialmed. Gutachten Agentur für Arbeit

von Sandra7610.02.2017 | 14:40
3932 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, im Oktober letzten Jahres habe ich bereits meine zweite Reha absolviert. Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung sah - trotz anhaltender Beschwerden - ein vollschichtiges Leistungsvermögen über 6 Stunden im zuletzt ausgeübten Beruf wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten in Tag-, Früh/Spät- und Nachtschicht mit gewissen Einschränkungen vor. Da ich durch diese Beurteilung in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit fiel, wurde auch dort ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt. Dieses sieht jedoch nur eine Leistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einigen Einschränkungen als gegeben an. Hat das sozialmedizinische Gutachten der Agentur für Arbeit ggfls. Einfluss auf die DRV? Kann man einen Antrag auf Erwerbsminderung aufgrund dieses Gutachtens stützen oder hat dieses überhaupt keinen Einfluss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben jeder Zeit die Möglichkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, die letzte medizinische Entscheidung fällt jedoch der Rentenversicherungsträger und nicht die Agentur für Arbeit. Ich würde Ihnen empfehlen beim Rentenversicherungsträger vor Ort einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort können Sie sich vorab über das Rentenverfahren informieren.

Empfehlenswert ist es bei der Antragstellung ihrerseits zu begründen, weshalb Sie der Meinung sind erwerbsgemindert zu sein und welche gesundheitlichen Einschränkungen beim Reha-Entlassungsbericht ggf. nicht erwähnt worden sind.

Anbei der Link zur Suche der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

15 Antworten

Herz1952am 10.02.2017 | 15:14
Natürlich können Sie einen weiteren Rentenantrag stellen. Die Widerspruchsfrist für das RV-Gutachten ist wohl leider vorbei. Es kann nicht schaden, wenn Sie das Gutachten der AfA dem Rentenantrag beilegen. Solche Beurteilungen, die sich widersprechen, sind schon fast die Regel, da jede Institution auf ihren eigenen finanziellen Vorteil achtet und Gutachten durchaus nicht immer objektiv sind, bzw. auch aufgrund der Komplexität es auch nicht sein können. Im übrigen sind die Reha-Ärzte sozusagen "erfolgsorientiert", d. h. die Gutachten werden bewusst oder auch unbewusst "geschönt". Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass z.B. Atteste von Hausärzten und Fachärzten dem Patientenrechtegesetz entsprechen, d. h. dass diese vollständig und richtig sind. Auch die Massivität der Beschwerden sollten deutlich erwähnt sein. Leider ist für viele Ärzte das "Patientenrechte-Gesetz" ein Fremdwort (egal ob Hausarzt, Facharzt oder Reha-Arzt). Dieses Recht ist leider auch gut versteckt in Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hinzu kommt noch, dass manche Ärzte nicht einmal die "Berufsordnung für Ärzte" kennen, obwohl diese. BO ausdrücklich die Ärzte verpflichtet sich mit den Gesetzen, die ihre Arbeit auch nur tangieren, kennen müssen und sich auch auf dem laufenden halten müssten. Das ist zugegebener Maßen auch ziemlich schwierig, da beim Medizinstudium nicht einmal die Rechtsgrundsätze gelehrt werden.
Sandra76am 10.02.2017 | 15:22
Vielen Dank Herz1952, dem ärztlichen Reha-Bericht hatte ich, nachdem mir dieser vorlag, sehr deutlich widersprochen und von der DRV auch die Rückmeldung bekommen, dass dieser zur Akte genommen wird. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hab ich nie gestellt, da ich immer der Auffassung war und bin, dass ich wieder fit werden könnte. Da sich der ganze Mist aber schon über 2 Jahre erstreckt, schwindet meine Zuversicht immer mehr. Vielleicht übersende ich das sozialmedizinische Gutachten der Agentur für Arbeit einfach mal zur Kenntnisnahme an die DRV unter Bezugnahme auf meine Beschwerde gegen den Reha-Bericht. Fragt sich eben nur, ob dieses Gutachten von der DRV überhaupt anerkannt wird.
HotRodam 10.02.2017 | 15:24
Arbeitsamtsärzte stellen systematisch "gesundheitliche Hemmnisse" in Abrede. Deshalb, wenn eigene Gutachten zur EM-Rente vorhanden sind, den Rentenantrag selbst stellen. Rentenantragstellung dem JC mitteilen und gut isses. Mahlzeit !
Sandra76am 10.02.2017 | 15:28
Hallo HotRod, in meinem Fall ist es jedoch genau umgekehrt! Der Arbeitsamtsarzt sagt ja: zwischen 3 und unter 6 Stunden mit zahlreichen Einschränkungen, während der Reha-Bericht sagt: Äääätsch, vollschichtig erwerbsfähig über 6 Stunden mit Einschränkungen.
Schorscham 10.02.2017 | 15:28
"Anerkannt" werden alle medizinischen Feststellungen. Allerdings prüft der hausinterne sozialmedizinische Dienst der DRV sämtliche vorliegenden Unterlagen auf Plausibilität und gibt danach eine abschließende Bewertung ab. MfG
W*lfgangam 10.02.2017 | 18:08
Hallo Sandra, was diese Ärzte aus Sicht ihrer tätigen Behörde /anderer Rechtsbereich /'schwächere' gesundheitliche Anforderungen sagen/gutachterlich feststellen, mag für die Beurteilung einer EM im Sinne des Leistungsvermögens der DRV vielleicht als hilfreiche Ergänzung gesehen werden - mehr nicht. Lesen Sie sich da mal ein: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… da werden Sie ein qualitativ höheres Niveau an die allgemein mögliche Leistungsfähigkeit feststellen, die quasi den nahezu totalen Verlust irgendeiner möglichen Erwerbstätigkeit voraussetzt. Das muss nicht zwangsläufig heißen, dass die DRV-Medicusse da immer richtig liegen ...andererseits wäre der med. Dienst DRV ja auch überflüssig, wenn man auf die Aussagen jedes 'Viehdoktors' eine EM-Rente bekäme ;-) Fordern Sie doch einfach das Gutachten des AfA-Arztes an und vergleichen Sie das inhaltlich mit dem Reha-Gutachten - auch Sie werden da schon Unterschiede feststellen ...und reduzieren Sie das nicht auf 'kann noch xy Std./nicht'. Gruß w.
euroam 10.02.2017 | 19:27
Wolfgang,was machen denn DRV-Ärzte anders?Haben auch bloß Medizin studiert wie jeder"Viehdoktor"und die Bezeichnung"Sozialmedizin"hat ja wohl ehr Lehrgangscharakter.
Schorscham 10.02.2017 | 19:43
Die "DRV-Ärzte" können im Gegensatz zu Allgemeinmedizinern nicht nur festellen ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht, sondern auch ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen rentenrelevant sind. Und so etwas lernt man in der Tat auf Lehrgängen. Sie mussten für Ihre Berufsausbildung doch bestimmt auch kein Universitäts-Studium absolvieren, oder etwa doch?;-) MfG
KSCam 10.02.2017 | 19:46
Liebe Sandra 76, über die Qualität und die Richtigkeit der beiden medizinischen Äußerungen zu diskutieren bringt nichts. Hier bewegt sich kein Mediziner im Forum und selbst wenn kennt er weder Sie, noch Ihre Gesundheit, noch Ihre Arztberichte. Ich würde Ihnen vorschlagen die beiden Berichte mit einem Arzt Ihres Vertauens durchzusprechen und entsprechend zu reagieren: Wenn Sie glauben noch arbeiten zu können, suchen Sie Arbeit und stellen sich dem Arbeitsamt in dem Maß zur Verfügung wie das "Reha Gutachten" Sie für arbeitsfähig hält - also ganztags. Anderenfalls beantragen Sie die Rente, dann wissen Sie in einigen Wochen ob Sie voll oder teilweise oder gar nicht erwerbsgemindert angesehen werden.
Herz1952am 10.02.2017 | 19:53
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, da wäre ich mir an Ihrer Stelle nbicht so sicher. Ich habe zwar nicht Medizin studiert aber mehrere Ärztezeitungen abonniert und konnte schon so manchen Ärzte Ihren Job erklären.:-) Leider ist für viele Ärzte das "Patientenrechte-Gesetz" ein Fremdwort (egal ob Hausarzt, Facharzt oder Reha-Arzt). Dieses Recht ist leider auch gut versteckt in Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hinzu kommt noch, dass manche Ärzte nicht einmal die "Berufsordnung für Ärzte" kennen, obwohl diese. BO ausdrücklich die Ärzte verpflichtet sich mit den Gesetzen, die ihre Arbeit auch nur tangieren, kennen müssen und sich auch auf dem laufenden halten müssten. Das ist zugegebener Maßen auch ziemlich schwierig, da beim Medizinstudium nicht einmal die Rechtsgrundsätze gelehrt werden.
KSCam 10.02.2017 | 20:02
Herz1952, Entschuldigung, ich vergaß natürlich dass Sie als Experte in allen Lebenslagen auch medizinisch jeden Fall beurteilen können und immer absolut recht haben. Wie konnte mir so ein gravierender Fehler unterlaufen? Sie beweisen ja fast täglich im Forum Ihre Fachkenntnis und Ihre gottgleiche Unfehlbarkeit durch die immer 100% richtigen Fachbeiträge...... :) Was rät Dr.Herz1952 Sandra76? Kann Sie nun arbeiten oder nicht?
Schorscham 10.02.2017 | 20:17
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo KSC,

Hallo Schorsch,

leider musste ich in letzter Zeit sogar Arztaufgaben übernehmen und die Ärzte juristisch etwas beraten, damit ich spezielle Medikamente für mich bekam. Der MDK hat mir jeweils zugestimmt und diese gewährt (eines das von der GKV-Erstattung ausgeschlossen war und eines, was wegen fehlendem Zusatznutzen nur noch aus dem Ausland zu beziehen war (leider sehr teuer). War alles kein Problem mit der KK. Der eine Arzt wollte aber eine ausdrückliche Kostenübernahme-Bestätigung, die mir die KK auch geschickt hat und innerhalb weniger Tage hatte ich dieses Medikament. Letzterer Arzt war AOK geschädigt. Diese wollt nach 2 Jahren eine Regressforderung stellen. Ich habe ihn dann gefragt, ob er nicht Widerspruch eingelegt hat. Er hat dies bejaht und gemeint er hat gute Chancen.

Ich habe bei Sandra keinerlei medizinische Diagnose gestellt, sondern nur gute Ratschläge gegeben, die sie berücksichtigen kann. Ich kenne das auch so: Arbeitsamt: 3 - 6 Stunden- "Urteil".

Anschließend (kleiner Abstand): RV volle EM-Rente unter 3 Stunden.

Jetzt noch was, aber bitte nicht verraten: Ich habe meine letzten Arztberichte nachgesehen und festgestellt, wenn ich jetzt einen Verlängerungsantrag stellen müsste, wäre wohl die EM-Rente "futsch". Lauter unvollständige Diagnosen. Die wahren Diagnosen liegen schon Jahre zurück und ich bin wohl immer gesünder geworden. :-).

Ich habe das auch meinem Kardiologen erzählt und er meinte nur: "Schön wäre es". Aber er kennt die Anfangsdiagnosen, die ich im übrigen auch allen anderen Ärzten mitgeteilt habe. Diese sind bei den anderen Ärzten so einfach hinten runtergefallen.

Wenn Sie, Schorsch und Sie KSC, so schlampig wie manche Ärzte arbeiten würden, ich glaube Sie müssten "unter der Brücke" schlafen. :-)

PS: Schorsch, beeilen Sie sich, die Flughöhe von Modellflugzeugen und auch Drohnen soll auf 100 m beschränkt werden.:-).

Im übrigen habe ich verheerende Defizite bei Ärzten sowohl im medizinischen, als auch juristischen Bereich festgestellt (und auch schon büßen müssen, körperlich und psychisch). Was die Ärzte mit Ihnen machen, könnte mir eigentlich wurscht sein. Ich bin aber ein fürsorglicher Mensch und rate zum Aufpassen. Wenn man auch nur 2 Krankheiten hat gilt man als Einzelfall und da gelten andere Behandlungsregeln (individuelle), als in 08/15 Krankheiten.

Aber damit sind die Abiturienten mit Medizinstudium und Dr.-Titel (Dr.-Arbeit: Wie haue ich meine Patienten übers Ohr, damit ich keine Arbeit mit der KK habe und auch nicht mit meinen Geldgebern von der KV) überfordert.

Na ja, sie müssten doch auch alle anderen Gesetze kennen wie jeder gewöhnliche Sterbliche auch. Unter anderen: Patientenrechtegesetz, Grundgesetz, mindestens SGB V und "last but not least" das Strafgesetzbuch. Das ist Pflichtlektüre gemäß Berufsordnung. ... und er Tag hat doch nur 24 Stunden + die Nacht. :-).

Gesundheit.

Toll, und ich übe bereits seit langer Zeit mit einem Microsoft-Flugsimulator am PC die Kunst des Fliegens und werde mir nächste Woche meine erste Cessna kaufen und den Berufspiloten zeigen wo es lang geht....;-) MfG
Rentensputnikam 10.02.2017 | 20:10
Wer längere Zeit diese Forum verfolgt, erkennt das Herz1952 ein notorischer Querulant ist und seine Beiträge unsachlich und für den Fragesteller nicht zielführend sind. Daher liebe Sandra76 ignorieren Sie die Beiträge von "Herzilein" und ziehen Sie Ihren Nutzen aus den Beiträgen, die Ihnen wirlich Hilfe bieten.
Herz1952am 11.02.2017 | 20:19
Hallo KSC, Hallo Schorsch, leider musste ich in letzter Zeit sogar Arztaufgaben übernehmen und die Ärzte juristisch etwas beraten, damit ich spezielle Medikamente für mich bekam. Der MDK hat mir jeweils zugestimmt und diese gewährt (eines das von der GKV-Erstattung ausgeschlossen war und eines, was wegen fehlendem Zusatznutzen nur noch aus dem Ausland zu beziehen war (leider sehr teuer). War alles kein Problem mit der KK. Der eine Arzt wollte aber eine ausdrückliche Kostenübernahme-Bestätigung, die mir die KK auch geschickt hat und innerhalb weniger Tage hatte ich dieses Medikament. Letzterer Arzt war AOK geschädigt. Diese wollt nach 2 Jahren eine Regressforderung stellen. Ich habe ihn dann gefragt, ob er nicht Widerspruch eingelegt hat. Er hat dies bejaht und gemeint er hat gute Chancen. Ich habe bei Sandra keinerlei medizinische Diagnose gestellt, sondern nur gute Ratschläge gegeben, die sie berücksichtigen kann. Ich kenne das auch so: Arbeitsamt: 3 - 6 Stunden- "Urteil". Anschließend (kleiner Abstand): RV volle EM-Rente unter 3 Stunden. Jetzt noch was, aber bitte nicht verraten: Ich habe meine letzten Arztberichte nachgesehen und festgestellt, wenn ich jetzt einen Verlängerungsantrag stellen müsste, wäre wohl die EM-Rente "futsch". Lauter unvollständige Diagnosen. Die wahren Diagnosen liegen schon Jahre zurück und ich bin wohl immer gesünder geworden. :-). Ich habe das auch meinem Kardiologen erzählt und er meinte nur: "Schön wäre es". Aber er kennt die Anfangsdiagnosen, die ich im übrigen auch allen anderen Ärzten mitgeteilt habe. Diese sind bei den anderen Ärzten so einfach hinten runtergefallen. Wenn Sie, Schorsch und Sie KSC, so schlampig wie manche Ärzte arbeiten würden, ich glaube Sie müssten "unter der Brücke" schlafen. :-) PS: Schorsch, beeilen Sie sich, die Flughöhe von Modellflugzeugen und auch Drohnen soll auf 100 m beschränkt werden.:-). Im übrigen habe ich verheerende Defizite bei Ärzten sowohl im medizinischen, als auch juristischen Bereich festgestellt (und auch schon büßen müssen, körperlich und psychisch). Was die Ärzte mit Ihnen machen, könnte mir eigentlich wurscht sein. Ich bin aber ein fürsorglicher Mensch und rate zum Aufpassen. Wenn man auch nur 2 Krankheiten hat gilt man als Einzelfall und da gelten andere Behandlungsregeln (individuelle), als in 08/15 Krankheiten. Aber damit sind die Abiturienten mit Medizinstudium und Dr.-Titel (Dr.-Arbeit: Wie haue ich meine Patienten übers Ohr, damit ich keine Arbeit mit der KK habe und auch nicht mit meinen Geldgebern von der KV) überfordert. Na ja, sie müssten doch auch alle anderen Gesetze kennen wie jeder gewöhnliche Sterbliche auch. Unter anderen: Patientenrechtegesetz, Grundgesetz, mindestens SGB V und "last but not least" das Strafgesetzbuch. Das ist Pflichtlektüre gemäß Berufsordnung. ... und er Tag hat doch nur 24 Stunden + die Nacht. :-). Gesundheit.
Blablaam 11.02.2017 | 22:50
Was für ein ermüdendes Blabla vom selbsternannten Dr. Herz 1952. Bitte, bitte lass es gut sein und behalte Deine "Erlebnisse" für Dich. Wem sollen die denn Nutzen bringen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026