Hallo KSC,
Hallo Schorsch,
leider musste ich in letzter Zeit sogar Arztaufgaben übernehmen und die Ärzte juristisch etwas beraten, damit ich spezielle Medikamente für mich bekam. Der MDK hat mir jeweils zugestimmt und diese gewährt (eines das von der GKV-Erstattung ausgeschlossen war und eines, was wegen fehlendem Zusatznutzen nur noch aus dem Ausland zu beziehen war (leider sehr teuer). War alles kein Problem mit der KK. Der eine Arzt wollte aber eine ausdrückliche Kostenübernahme-Bestätigung, die mir die KK auch geschickt hat und innerhalb weniger Tage hatte ich dieses Medikament. Letzterer Arzt war AOK geschädigt. Diese wollt nach 2 Jahren eine Regressforderung stellen. Ich habe ihn dann gefragt, ob er nicht Widerspruch eingelegt hat. Er hat dies bejaht und gemeint er hat gute Chancen.
Ich habe bei Sandra keinerlei medizinische Diagnose gestellt, sondern nur gute Ratschläge gegeben, die sie berücksichtigen kann. Ich kenne das auch so: Arbeitsamt: 3 - 6 Stunden- "Urteil".
Anschließend (kleiner Abstand): RV volle EM-Rente unter 3 Stunden.
Jetzt noch was, aber bitte nicht verraten: Ich habe meine letzten Arztberichte nachgesehen und festgestellt, wenn ich jetzt einen Verlängerungsantrag stellen müsste, wäre wohl die EM-Rente "futsch". Lauter unvollständige Diagnosen. Die wahren Diagnosen liegen schon Jahre zurück und ich bin wohl immer gesünder geworden. :-).
Ich habe das auch meinem Kardiologen erzählt und er meinte nur: "Schön wäre es". Aber er kennt die Anfangsdiagnosen, die ich im übrigen auch allen anderen Ärzten mitgeteilt habe. Diese sind bei den anderen Ärzten so einfach hinten runtergefallen.
Wenn Sie, Schorsch und Sie KSC, so schlampig wie manche Ärzte arbeiten würden, ich glaube Sie müssten "unter der Brücke" schlafen. :-)
PS: Schorsch, beeilen Sie sich, die Flughöhe von Modellflugzeugen und auch Drohnen soll auf 100 m beschränkt werden.:-).
Im übrigen habe ich verheerende Defizite bei Ärzten sowohl im medizinischen, als auch juristischen Bereich festgestellt (und auch schon büßen müssen, körperlich und psychisch). Was die Ärzte mit Ihnen machen, könnte mir eigentlich wurscht sein. Ich bin aber ein fürsorglicher Mensch und rate zum Aufpassen. Wenn man auch nur 2 Krankheiten hat gilt man als Einzelfall und da gelten andere Behandlungsregeln (individuelle), als in 08/15 Krankheiten.
Aber damit sind die Abiturienten mit Medizinstudium und Dr.-Titel (Dr.-Arbeit: Wie haue ich meine Patienten übers Ohr, damit ich keine Arbeit mit der KK habe und auch nicht mit meinen Geldgebern von der KV) überfordert.
Na ja, sie müssten doch auch alle anderen Gesetze kennen wie jeder gewöhnliche Sterbliche auch. Unter anderen: Patientenrechtegesetz, Grundgesetz, mindestens SGB V und "last but not least" das Strafgesetzbuch. Das ist Pflichtlektüre gemäß Berufsordnung. ... und er Tag hat doch nur 24 Stunden + die Nacht. :-).
Gesundheit.