Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
scheuen Sie sich nicht bei dem zuständigen Rehabilitationsträger anzurufen.
Ihnen geht es ja schließlich nicht darum zu erfahren, dass es eine 3-wöchige Frist gibt, während derer Sie eine Antwort haben müssten, sondern Ihnen geht es um eine Entscheidung in Ihrer Sache!
Viele Grüße
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