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Experten-Antwort

REHA-Antrag § 51 SGB V Nachweis laut KK nicht eingegangen

von MrVerzweifelt01.08.2018 | 21:39
445 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, die KK behauptet mein Reha Antrag Nachweis wäre nicht eingegangen. Habe den Brief erst heute bekommen und das Krankengeld ruht ab dem 28.07.2018. Mein Fehler war das im Fax Nachweis im Anhang kein Bild vom Reha Antrag enthalten war, sondern nur die Bestätigung an sich. Darauf beruht sich jetzt auch die Krankenkasse. "Man könne so ja nicht sehen, was an den Rentenversicherer geschickt worden ist". Ich habe der Krankenkasse alles gefaxt und die Bestätigung vom Rentenversicherer nochmal per E-Mail weitergeleitet. Sozusagen doppelt alles ausgeführt. Sehr geehrter Herr *********, mit separater Post erhalten Sie die Antragsformulare. Ihr formloser Antrag (Fax) ist an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Ist das Verfahren der Krankenkasse legitim?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MrVerzweifelt,

inwieweit das Verfahren der Krankenkasse korrekt ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, weitere geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass ein formeller Antrag auf Rehabilitationsleistungen gestellt worden ist.

Gegebenenfalls erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, welche Nachweise benötigt werden, um die Antragstellung zu belegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 02.08.2018 | 07:32
Die KK muss schon sehen, ob Sie tatsächlich einen Reha- oder Rentenantrag gestellt haben und das geht offensichtlich aus der Eingangs- und Weiterleitungsbestätigung nicht hervor. Schicken Sie doch einfach Ihr Antrags-Fax auch an die KK.
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