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REHA arbeitsunfähig entlassen

von wilhelm18.04.2017 | 11:32
1626 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, in meiner Familie ist jemand seit ca. 1. Jahr krank. Vor kurzen fand eine REHA statt, mit dem Ergebnis, dass derjenige arbeitsunfähig entlassen wurde und maximal nur 3 Stunden, vorübergehend sitzende Tätigkeit machen darf. Die Tätigkeit vor der Erkrankung war aber körperlich schwer und nicht im Büro. Das Krankengeld geht noch 1/2 Jahr. Muss man jetzt einen Antrag auf EU-Rente stellen und wie wären die Aussichten. Derjenige ist Mitte 50, wäre eine Umschulung noch möglich. Geleistete Arbeitsjahre sind 38 Jahre. Wie würde es weiter gehen, wenn Krankengeld ausläuft und noch keine oder negative Entscheidung über EU-Rente getroffen ist. Derjenige ist noch nicht vom Arbeitgeber entlassen.

7 Antworten

memyselfam 18.04.2017 | 11:37
Ich denk schon, dass das geht mit der Umschulung. Meine Cousine hat bis dato als Krankenschwester gerarbeitet, war mehrfach operiert worde und in Reha und hat schließlich eine Umschulung gemacht. Damals war sie auch Mitte 50. Mittlerweile arbeitet sie im neuen Hob
W*lfgangam 18.04.2017 | 12:38
Hallo wilhelm, ich nehme an, dass er in seinem jetzigen Beruf mit unter 3 Std. erwerbsfähig eingestuft worden ist. Welche Aussage wurde für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes getroffen? Steht im Entlassungsbericht auf derselben Seite unten. Wird hier auch die Einschränkung unter 3 Std., oder auch 3 - unter 6 Std. getroffen, wird er wahrscheinlich Post von der DRV erhalten, den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten. Da noch Krankengeld läuft (das wohl höher als mögliche EM-Rente ist), würde ich zunächst die Füße still halten. Anschließend/nach Aussteuerung könnte er noch für 18 Monate Arbeitslosengeld erhalten – wobei ihn das 'Arbeitsamt' wahrscheinlich umgehend zur beruflichen Reha auffordern würde. > Derjenige ist noch nicht vom Arbeitgeber entlassen. Deswegen auch nichts unternehmen, ja nicht kündigen oder sich auf Abfindungen des AG einlassen. Ihr Familienmitglied sollte die nächsten Wochen in Ruhe abwarten und sich zwischenzeitlich vor Ort Rat holen. Gruß w.
Fortitude oneam 18.04.2017 | 13:19
Hallo, ich glaube wohl kaum das man mit 55 Jahren eine Umschulung erhält. Ihr Familienmitglied ist demnach Jahrgang 1962 und könnte mit einem GDB 50 vorzeitig mit 61 und x monate in AR gehen. Es kommt ganz darauf an was er/sie möchte. Ihr Familienmitglied ist unter 3 Stunden von der Reha entlassen worden, das heißt voll erwerbsgemindert. Aber wie sieht der sozialmedizinischer Dienst der DRV dies? Sie können natürlich wie w*lfgang bereits erwähnt dies alles noch ein bisschen hinauszögern, aber ich würde damit nicht zu lange warten. Und da er/sie nicht mehr schwer heben kann, ist der alte Arbeitsplatz hinfällig. Alternativ wäre eine LTA und mit dem AG sprechen. Mfg
W*lfgangam 18.04.2017 | 14:06
Hallo wilhelm, lesen Sie z. B. das hier in Kurzform nach, warum Beschäftigte, die arbeitsunfähig sind, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis trotzdem einen Anspruch auf ALG haben, wenn das Krankengeld ausläuft.: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-1… hier finden Sie noch mehr davon: https://www.google.de/search?q=sgb3+nahtlosigkeitsregelung&i… Ich sagte doch, Info vor Ort/nächste Beratungsstelle, da wird alles erläutert :-) Gruß w.
Lillam 27.05.2018 | 19:13
Bei der Entlassung kurzbericht stand drin unter 3 Stunden in den jetzigen Beruf und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt was heißt das genau
Lillam 27.05.2018 | 19:13
Bei der Entlassung kurzbericht stand drin unter 3 Stunden in den jetzigen Beruf und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt was heißt das genau
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