Hallo Katrin K.
Fragen Sie am besten erst einmal bei der Krankenkasse nach, ob diese "geschnallt" hat, dass Sie eine voll EM-Rente "auf unbestimmte" Zeit bekommen.
Dann ist nämlich die Krankenkasse und nicht die RV für die Reha zuständig, und die Reha wird nur danach beurteilt, wie sich diese auf die neue Krankheit auswirkt.
Bei mir wurde der Reha-Antrag sogar von der Krankenkasse an die RV geschickt, weil die Krankenkasse angeblich nicht wissen konnte, dass ich diese volle EM-Rente nicht hatte. Andererseits hat sie mich auch ohne neuen Bescheid weiterhin als befristeten EM-Rentner geführt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. :-)
Ich habe meine Rente wegen einer nicht zu kompensierenden Herzschwäche und die neue Reha wegen eines Schienbeinkopfbruches bei Alpin-Skifahren zugezogen. Dabei hätte die Frage auftauchen können, ob ich nicht doch nicht so schwer erkrankte bin. Der Antrag wurde sogar von der Krankenkasse zur RV geschickt, auch mit der Angabe, dass ich Herz- und Nierenkrank bin. Ich habe nach einer Weile bei der RV nachgefragt und sagte mir, dass sie "heute" den Antrag wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt hat. Diese hat dann dem Antrag stattgegeben, ich musste aber erst den Rentenbescheid bei der Krankenkasse vorlegen.
Ich hatte mir sogar die gleiche Klinik rausgesucht, bei der ich wegen meiner Herzerkrankung behandelt wurde, damit ich auch internistisch mit betreut werden kann und die "Kniereha" nicht allzu anstrengend für mich wurde. D. h.: die Kniereha wurde entsprechend runtergefahren, bis zum eigentlichen Grenzpunkt. Im Prinzip ist wegen dieser Verletzung im allgemeinen gar keine Reha indiziert.
Bewertet wurde nur der Fortschritt der Einschränkung wegen dieses Tibiakopfbruches. Bis man allerdings damit wieder "einigermaßen" lauf kann, sollen 180 Tage vergehen.
Davon, dass die RV benachrichtigt wurde über die Reha selbst, ist mir nichts bekannt. Sie sind auch nicht verpflichtet, das Ergebnis der RV mitzuteilen, da es sich ja um eine andere Krankheit handelt.
Sollte sich aber die RV bereiterklären, ihre Reha zu übernehmen, müssten Sie damit rechnen, dass das gesamte überprüft wird. Allerdings müsste zum Entzug der Rente eine dauerhafte, nicht zeitlich begrenzt Besserung des bisherigen Grundes zur Rente eintreten. Wenn dies nicht möglich ist und eine Besserung Ihrer Neuerkrankung aussichtsreich erscheint, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf eine "Kassen-Reha". Dafür sind die Krankenkassen nun mal da, bzw. die Krankenkasse der Rentner.
Alles Gute für Ihre Gesundheit.