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REHA bei Erwerbsminderung

von Katrin K.11.06.2017 | 13:27
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9 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich eine neue Erkrankung dazu bekommen. Ich würde gerne eine Reha beantragen. Wie sieht dann ein Rehabericht aus? Wird man dann arbeitsfähig/arbeitsunfähig entlassen? Oder wenn die letzte Erkrankung sich bessert. Muss man dann Angst um seine Rente haben. Viele Grüße Katrin K.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Katrin K.,

aufgrund Ihrer Angaben (Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Dauer und neue Erkrankung ) wäre für eine Rehamaßnahme grundsätzlich die Krankenkasse zuständig. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Krankenkasse und besprechen dort die weitere Vorgehensweise.

8 Antworten

Kahlaam 11.06.2017 | 14:05
Hallo Kathrin K., man muss ja nicht gleich wegen jeder neuer Erkrankung eine Reha beantragen. Aber vielleicht haben Sie ja das Bedürfnis mal Urlaub zu machen bzw. wollen mal aus Ihrem Alltagstrott entfliehen. :-) Ich würde an Ihrer Stelle keinen Reha Antrag stellen. Es sei denn Sie wollen das Risiko eingehen, dass Ihre EMR wieder entzogen wird. Im übrigen ist auch bei mir eine weitere Erkrankung zu meiner bereits bewilligten vollen EMR dazugekommen. Genießen Sie Ihre unbefristete EMR. Mfg
KSCam 11.06.2017 | 13:41
Wenn Sie als Rentnerin bei der DRV eine Reha beantragen, tun Sie dies weil Sie erwarten dass durch die Reha die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann. Und damit könnte passieren dass nach positivem Rehabericht die Rente auch weg sein könnte. Wenn sich die Erwerbsfähigkeit hingegen nicht verbessern lässt, würde die Reha eines Rentners ohnehin abgelehnt werden - in so einem Fall wäre ein Reha Antrag vertane Zeit für alle Beteiligten. Ist allein Ihr Risiko - beißen Sie sich aber nicht in den Hintern wenn der blödeste aller Fälle (=Rente weg) eintreten sollte, das hätte man sich mit dem Antrag selbst eingebrockt.
Herz1952am 11.06.2017 | 14:09
Hallo Katrin K. Fragen Sie am besten erst einmal bei der Krankenkasse nach, ob diese "geschnallt" hat, dass Sie eine voll EM-Rente "auf unbestimmte" Zeit bekommen. Dann ist nämlich die Krankenkasse und nicht die RV für die Reha zuständig, und die Reha wird nur danach beurteilt, wie sich diese auf die neue Krankheit auswirkt. Bei mir wurde der Reha-Antrag sogar von der Krankenkasse an die RV geschickt, weil die Krankenkasse angeblich nicht wissen konnte, dass ich diese volle EM-Rente nicht hatte. Andererseits hat sie mich auch ohne neuen Bescheid weiterhin als befristeten EM-Rentner geführt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. :-) Ich habe meine Rente wegen einer nicht zu kompensierenden Herzschwäche und die neue Reha wegen eines Schienbeinkopfbruches bei Alpin-Skifahren zugezogen. Dabei hätte die Frage auftauchen können, ob ich nicht doch nicht so schwer erkrankte bin. Der Antrag wurde sogar von der Krankenkasse zur RV geschickt, auch mit der Angabe, dass ich Herz- und Nierenkrank bin. Ich habe nach einer Weile bei der RV nachgefragt und sagte mir, dass sie "heute" den Antrag wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt hat. Diese hat dann dem Antrag stattgegeben, ich musste aber erst den Rentenbescheid bei der Krankenkasse vorlegen. Ich hatte mir sogar die gleiche Klinik rausgesucht, bei der ich wegen meiner Herzerkrankung behandelt wurde, damit ich auch internistisch mit betreut werden kann und die "Kniereha" nicht allzu anstrengend für mich wurde. D. h.: die Kniereha wurde entsprechend runtergefahren, bis zum eigentlichen Grenzpunkt. Im Prinzip ist wegen dieser Verletzung im allgemeinen gar keine Reha indiziert. Bewertet wurde nur der Fortschritt der Einschränkung wegen dieses Tibiakopfbruches. Bis man allerdings damit wieder "einigermaßen" lauf kann, sollen 180 Tage vergehen. Davon, dass die RV benachrichtigt wurde über die Reha selbst, ist mir nichts bekannt. Sie sind auch nicht verpflichtet, das Ergebnis der RV mitzuteilen, da es sich ja um eine andere Krankheit handelt. Sollte sich aber die RV bereiterklären, ihre Reha zu übernehmen, müssten Sie damit rechnen, dass das gesamte überprüft wird. Allerdings müsste zum Entzug der Rente eine dauerhafte, nicht zeitlich begrenzt Besserung des bisherigen Grundes zur Rente eintreten. Wenn dies nicht möglich ist und eine Besserung Ihrer Neuerkrankung aussichtsreich erscheint, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf eine "Kassen-Reha". Dafür sind die Krankenkassen nun mal da, bzw. die Krankenkasse der Rentner. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Katrin K.am 11.06.2017 | 14:20
Hallo, vielen Dank. Habe da noch eine Frage, wenn die Krankenkasse die Kosten für Reha übernehmen sollte, bekommt die DRV auch einen Bericht? Viele Grüße Katrin K.
Herz1952am 11.06.2017 | 14:46
Hallo Katrin K., Eigentlich nicht, denn ich hätte damals zustimmen müssen. Es ist allerdings, wie bei mir geschehen, nicht auszuschließen, dass die Krankenkasse zunächst die Kosten doch auf die Rentenversicherung abschieben will. Diese wird allerdings genau prüfen, ob es sich um eine Neu-Erkrankung handelt und eine Besserung der alten Erkrankung überhaupt eintreten kann. Umsonst haben Sie keine "unbefristete" EM-Rente erhalten. Bei dieser geht man davon aus, dass eine Änderung sehr unwahrscheinlich ist. Bei Ihnen stellt sich allerdings noch die Frage, ob Sie von einer Reha nicht zu viel erwarten. Viele Ärzte sagen das auch nur so hin, dass der Patient eine Reha machen sollte. Sie wissen oftmals nicht, wer überhaupt dafür zuständig ist. Sie sollten aber medizinisch abklären lassen, ob bei dieser Erkrankung eine Reha Sinn macht. Allerdings wird unter Umständen auch eine Reha gewährt, wenn dadurch eine Möglichkeit besteht, das Krankheitsbild (Symptome) zu lindern oder Verhaltensregeln gelehrt, die dazu beitragen können.
Herz1952am 11.06.2017 | 14:51
Auch wenn durch eine Reha eine Verschlechterung der Krankheit verhindert werden könnte, ist eine Reha angebracht.
Katrin K.am 11.06.2017 | 15:22
Hallo, nochmals vielen Dank. Ich bespreche es nochmals mit meinem Arzt, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Viele Grüße Katrin K.
Loniam 12.06.2017 | 07:46
Wenn sie den Antrag zur Krankenkasse schicken, kann/wird diese den Antrag an die Rentenkasse weiter schicken, weil sie im erwerbsfähigen Alter sind. Und sollte der Kostenträger dann ihre Rentenkasse sein, besteht die Gefahr, dass ihre Rente weg ist. Man sagt nicht umsonst, mit einer EMR sollte keine Reha beantragt werden.
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