Hallo Inkognito,
Leistungsträger bleibt auch nach der Kündigung die DRV.
Sind Sie vor der Rehabilitation arbeitslos, erhalten Sie grundsätzlich Übergangsgeld in Höhe Ihrer bisherigen Leistung von der Arbeitsagentur.
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Hallo Inkognito,
Leistungsträger bleibt auch nach der Kündigung die DRV.
Sind Sie vor der Rehabilitation arbeitslos, erhalten Sie grundsätzlich Übergangsgeld in Höhe Ihrer bisherigen Leistung von der Arbeitsagentur.
Oh, ein Klugschwätzer! Die Reha zahlt die Rentenversicherung durch Zahlung von Übergangsgeld und genau das ging aus der Antwort von KSC hervor.Wenn Sie bis dahin einen neuen Job gefunden haben, zahlt der neue AG ganz normal dden Lohn. Sollten Sie zu Beginn der Reha Arbeitslosengeld bekommen, zahlt die DRV während der Reha Übergangsgeld.Falsche Antwort, die Reha zahlt die Rentenversicherung. Um Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld wurde nicht gefragt.
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