wie ??? schon richtig geschrieben hat: Einfache Verschiebung im Zeitrahmen bis zu 6 Monate.
Bei Ihnen könnte jedoch der Gesundheitszustand nach der OP ein anderer sein. Im Rahmen der Mitteilungspflichten sollten Sie der Sachbearbeitung des zust. Trägers das mitteilen. Ggf. muss leider der Gesundheitszustand nach der Op in augenschein genommen werden.