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Reha durch Krankenkasse obwohl Mobbingfall

von Irene Hoffmann11.05.2016 | 09:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist einmal ein etwas anderes Anliegen bzw. Fall und hoffe bin richtig. Durch schwere Persönlichkeitsverletzungen am Arbeitsplatz bin ich nun seit einem Jahr krank und diesbezüglich ist auch ein Anwalt eingeschaltet. Musste durch die Krankenkasse einen Reha-Antrag stellen und dieser wurde bewilligt in einer Klinik in Potsdam und da es mir sehr schlecht geht, da dies mich gesundheitlich so mitgenommen hat, konnte ich diese da nicht reisefähig nicht antreten und habe es auch mitgeteilt und es geht mir immer noch sehr schlecht. Mache ambulant Yoga, Therapie und bin bei einem Psychosozialen Netzwerk wo auch jemand nach Hause kommt. Da ich schon 62 Jahre bin und nächstes Jahr in die reguläre Rente gehe verhandelt mein Anwalt mit meinem Arbeitgeber über eine bezahlte Freistellung und habe noch über 3 Monate Urlaub. Auch der betriebliche Vorruhestand ist noch im Gespräch, da ich schon 18 Jahre im Unternehmen bin. Der Termin mit dem Unternehmen ist schon notiert und wird Anfang Juni stattfinden und aus gesundheitlichen Gründen wird dies mein Anwalt spezialisiert auf Mobbing machen, da sie eine friedliche Lösung vorgeschlagen haben und keine Gerichtsverhandlung wollen. Aber die Krankenkasse drängt weiter auf Reha und die RV da ich die erste nicht antreten konnte hat ihre Genehmigung zurückgezogen und musste nun Widerspruch einlegen, damit das Krankengeld weitergezahlt wird. Eine Reha ist sicherlich gut und auch nicht schlecht, wenn man die Leute wieder fit für das Arbeitsleben macht, aber ich werde auf diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurückkehren und wegen meines Alters keinen anderen bekommen, somit war es auch der Vorschlag eine Lösung für beide Seiten zu suchen. IH

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Irene Hoffmann,

die Krankenkassen haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Rehaantragstellung aufzufordern und das Dispositionsrecht einzuschränken.

Um eventuelle Nachteile beispielsweise bei der Krankengeldzahlung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

9 Antworten

Irene Hoffmannam 11.05.2016 | 12:50
Vielen Dank für die Antwort. Die Krankenkasse mit der ich mehrmals telefoniert habe interessiert es nicht. Sie wollen das ich eine Reha mache, obwohl ich erklärt habe um was es geht und die Verhandlungen beginnen, da die Firma gesprächsbereit ist und mit Urlaub und bezahlter Freistellung bis zur Rente wäre die Lösung perfekt und was soll eine Reha, die eigentlich dazu da ist die Arbeitskraft wieder herzustellen und denen zu gewähren wo es notwendig ist und nicht bei jemanden, der kurz vor der Rente steht. Durch die ganzen Vorfälle schaffe ich es nicht einmal alleine einkaufen zu gehen und eine Reise nach Potsdam kann meine Ärztin nicht verantworten, da ich es gesundheitlich nicht schaffe. Aber wollen die Kosten auf die RV abschieben und wenn alles erledigt ist und läuft bekommen sie ihre Beiträge und noch von meiner Witwenrente. Auch meine Kinder sind dort als Studenten selbst versichert, da Halbwaise. Mein Sohn ist nächstes Jahr Elektroingenieur mit 24 Jahren und Master Studium von der Uni und auch meine Tochter ein Jahr später Informationswissenschaftlerin. Sie werden sicherlich die Kasse kündigen und ich wenn alles klappt zurück in BKk gehen. Durch diese ganze Aufregung mit der Kasse hat meine Gesundheit zusätzlich gelitten und kann nichts dafür und bin schon sehr lange im Arbeitsleben. Mein Anwalt ist hier auch informiert und wird sich einschalten und mein Sachbearbeiter hat nur die Reha im Kopf, aber für mich geht es um eine friedliche Einigung mit der Firma. Und möchte nochmals betonen eine Reha ist sinnvoll und gut wenn es angebracht ist und jemand dann wieder zurück in das Arbeitsleben kann, aber ich gehe nicht mehr zurück und dafür die Kosten auf die RV abwälzen finde ich nicht ok. Meine Ärztin hatte kein Mitsprachrecht und durfte auch nichts ausfüllen, alles wurde über die Kasse gemacht und eingereicht und das es eine Zwangsreha nach Paragraph 51 ist wurde mir nicht mitgeteilt und war vollkommen unwissend. Diese Methoden werden angewendet um Kranke an den RV abzuschieben. Mit freundlichen Grüßen Irene Hoffmann
MWXZam 11.05.2016 | 13:09
Hallo Irene, es ist richtig, dass die Krankenkasse sie auffordert einen Rehaantrag zu stellen. Dazu haben Sie 10 Wochen Zeit. Niemals mit der Krankenkasse telefonieren, nur schriftlich. Aber ihre behandelter Arzt kann ihnen bescheinigen, dass sie derzeit nicht rehafähig sind. Die Krankenkasse wollen Sie loswerden, das ist leider das Ziel. Kranke, Alte sind ein Störfaktor in diesem System. Wünsche Ihnen alles Gute
Schadeam 11.05.2016 | 13:05
All das Frau Hoffmann hatten wir doch bereits vor einigen Wochen. Genau die gleiche Situation. Und wie damals handelt es sich um ein Problem das Sie mit AG und Krankenkasse haben. Daher wird Ihnen dies keiner im Forum lösen und die DRV ist der falsche Ansprechpartner. auch dann wenn Sie es in 6 Wochen erneut posten
Herz1952am 11.05.2016 | 16:21
Das ist so ähnlich wie bei mir. Ich habe einen Rentenberater gesucht und eine EM-Rente eingeklagt (smile)
irene hoffmannam 11.05.2016 | 16:35
War das auch so und ich kann nächstes Jahr in die Rente gehen ohne Abzüge und bis dahin bin ich mit Freistellung und Urlaub alles bezahlt(Schmerzensgeld) noch Arbeitnehmer. Warum begreift das keiner und hätte wenn alle Stricke reißen auch die EU-Rente beantragt, nur raus damit die Kasse keine Macht mehr hat. Die Unterlagen habe ich schon bekommen, aber mit der normalen Rente bekomme ich mehr. Aber mein Anwalt ist zuversichtlich und die Firma hat dies auch signalisiert.
Herz1952am 11.05.2016 | 17:41
Hallo Irene, der vorige Beitrag von "Herz1952" stammt von meinem Doppelgänger. Es ist so, dass Sie die Krankenkasse zu stellen eines Reha-Antrages "zwingen" kann. Die Kassen wollen ja Geld sparen. Leider haben die Angestellten der Kassen keine Ahnung, welche Reha für Sie zweckmäßig wäre. Die Entscheidung über die Reha trifft die Rentenversicherung. Diese kann auch den Vorschlag der Krankenkasse ablehnen, wenn die Reha eventuelle "gar nichts bringt". Außerdem prüft sie, ob Ihre Arbeitsfähigkeit grundsätzlich überhaupt gefährdet ist. Selbst wenn die RV eine Reha vorschlägt, heißt das nicht, dass Sie diese auch antreten müssen. auch die RV darf Sie nicht dazu zwingen. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt. Widerspruch gegen die Krankgeldzahlung-Einstellung ist ja bereits gemacht worden, wenn ich es richtig verstanden habe. Wenn Sie weiter AU sind, dar dies die Kasse auch nicht machen. Aber alle Kassen versuchen es immer wieder. Mit dem Unternehmen können Sie sich "friedlich" einigen. Nicht jedoch mit der Krankenkasse, außer die Kasse gibt dem Widerspruch statt, was diese vermutlich auch machen muss und zahlt auch noch die Anwaltskosten hierfür.
Herz1952am 12.05.2016 | 08:01
Entschuldigen Sie bitte, dass mein Doppelgänger wieder so viel Mist postet. Ich habe das gleiche ja bereits vorher in zwei prägnanten Sätzen gesagt. Das ist echt zum Haare raufen hier (smile)
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