Hallo Irene Hoffmann,
die Krankenkassen haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Rehaantragstellung aufzufordern und das Dispositionsrecht einzuschränken.
Um eventuelle Nachteile beispielsweise bei der Krankengeldzahlung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.