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Experten-Antwort

Reha-Entlassung als arbeitsfähig, trotzdem man krank ist??

von Ernst10.03.2015 | 10:19
2366 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in einer Reha. Dort wird eingeschätzt, dass die Leistungsfähigkeit dauerhaft wieder hergestellt werden wird. (Positivprognose) Nur halt aktuell ist diesee im bisherigen Job noch nicht gegeben = noch nicht arbeitsfähig. Die Erkrankung ist durch den bisherigen Job ausgelöst worden. Wenn ich diesen Job noch hätte, würde man mich von der Reha arbeitsunfähig entlassen, weil halt zumindest aktuell noch krank und der Job noch nicht wieder ausgeübt werden kann. Da ich währende der Krankheit (also im Krankengeldbezug) den Job verloren habe, also quasi arbeitslos bin, soll ich jetzt als arbeitsfähig entlassen werden. Begründung: Sie sind zwar krank, und können Ihren Job nicht ausüben, aber sie könnten ja für 3 Stunden z.B. als Pförtner arbeiten und deshalb sind sie arbeitsfähig. Diese Logik erschließt sich mir nicht. Hat man einen Job ist man noch arbeitsunfähig, hat man keinen Job soll man arbeitsfähig sein? Wer kann mir das mal erklären? Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Logik basieren?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

handelt es sich bei Ihnen um die Weiterzahlung von Krankengeld nach Entlassung aus der Reha?

Zu diesen Fragen können wir Ihnen hier leider keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

handelt es sich bei Ihnen um die Weiterzahlung von Krankengeld nach Entlassung aus der Reha?

Zu diesen Fragen können wir Ihnen hier leider keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse.

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9 Antworten

ottonormalVerbraucheram 10.03.2015 | 11:00
Hallo Tja wie soll man das erklären? Weiß ich auch nicht!, googlen sie in Berufe.net die Verweisungsberufe, die ihnen vorgeschlagen wurden und schauen, ob sie die Anforderungen erfüllen können. Und ob sie noch Arbeitsmarkt gängig sind. Ich für mich sage zu lange sozen gewählt da ist alles sozial was Arbeit Schaft! Auch die Eigenschaft des Leibeigenen ist somit etwas Soziales.
Ernstam 10.03.2015 | 12:07
Die Reha-Ärzte sagen, dasss dies Vorschriften wären von der DRV. In der Tat verstehe ich das ja genau nicht, denn die DRV ist ja für Rente zuständig, also wenn dauerhauft die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Die Leistungsfähigkeit ist ja aber nur noch vorübergehend in meinem bisherigen Job eingeschränkt. Und in der Tat hätte das zur Konsequenz, dass dann anstelle von Krankengeld Arbeitslosengeld gezahlt würde, ich aber momentan für den bisherigen oder einen entsprechend zumutbaren Job (dazu gehört nicht Pförtner) noch gar nicht zur Verfügung stehen würde, weil insoweit ja noch nicht arbeitsfähig. Mir scheint, dass hier bürokratisch Verschiebungen zwischen Leistungsträgern erfolgen. Die Rehe-Einrichtung, welche ja im Auftrag der DRV Ihre Leistungen erbringt, verweist auf die Vorschriften der DRV (sozusagen DRV als Buhmann....) Insoweit wäre ein weiterführende Antwort hilfreich, denn die Krankenkasse kann ja im Zweifel nur von der DRV eine Rückinfo über Entlassungsstatus bekommen.
=//=am 10.03.2015 | 12:24
Das Ganze hat nichts mit bürokratischen Verschiebungen zu tun. Sind Sie vor dem 2.1.1961 geboren und üb(t)en einen Facharbeiterberuf aus, ist das Leistungsvermögen im bisher ausgeübten Beruf UND auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festzustellen. Vereinfacht dargestellt: im bisherigen Beruf > LV unter 3 Stunden (hat nichts mit derzeitiger Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu tun!) = Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf (auch wenn Sie arbeitslos sind) ODER teilweise EM-Rente wegen BU. Das entscheidet der Sozialmedizinische Dienst der DRV, nicht die Klinik. Sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, haben Sie keinen Berufsschutz, auch wenn Sie Facharbeiter sind. Dann können Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Es ist dann irrelevant, ob Sie im bisher ausgeübten Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten können und ob Sie arbeitsfähig oder -unfähig entlassen werden. Wenn Sie sich weiterhin für arbeitsunfähig halten, müssen Sie nach der Reha umgehend zu Ihrem Arzt und sich krankschreiben lassen.
PXYam 10.03.2015 | 13:09
Hallo Ernst, die Entscheidung des Rehaarztes ist nur eine Empfehlung. Was ihr behandelter Arzt wegen weiterer AU macht ist ihm seine Sache. Sofort nach Rehaentlassung zum behandelten Arzt wegen weiterer AU, damit Du nicht in die Krankengeld-Falle kommst.
Herz1952am 10.03.2015 | 17:28
Hallo Ernst, wenn Sie noch innerhalb der Kündigungszeit sind, dürfte eine Verweisungstätigkeit nicht möglich sein. Bei Krankheit ist allerdings auch eine sofortige Kündigung möglich, weil die Arbeitsgrundlage entfallen ist. Ich kann Ihnen nur raten, auch sofort einen Anwalt für Arbeits-und Sozialrecht einzuschalten. Auch ein schneller Widerspruch wäre hilfreich, kann später begründet werden (Anwalt). Es ist wirklich keiner Institution mehr zu vertrauen und die Gesetzeslage zu kompliziert, solche Sachen ohne Anwalt zu regeln. Im "Recht" gibt es weder Logik noch Gerechtigkeit. Das Arbeitsamt - bitte auch dort melden - wird sich freuen, wenn sie jemanden vermitteln sollen der eigentlich arbeitsunfähig ist. Da gab mir damals den Rat: Legen Sie Widerspruch und nochmals Widerspruch ein. Bei mir war die Sache ähnlich. Krankengeld -Wegfall Mitte März, allerdings hatte ich mindestens 3 Monate Kündigungszeit (wegen Insolvenz und langjähriger Betriebszugehörigkeit). Kündigung 01. Jan. 00.00 Uhr, d. h. Januar war bereits angebrochen und die Kündigungsfrist lief somit bis 30.04. "Jeder versucht jeden zu betrügen". Das ist ein Ausspruch eines damaligen KK-Mitarbeiters, den ich gut kannte. Ich sage: Das stimmt, aber jeder handelt im eigenen Interesse, heißt das offiziell. Viel Glück Herz1952
Schorscham 11.03.2015 | 14:55
"Arbeitsämter" gibt es schon seit 15 Jahren nicht mehr, sondern nur noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und JobCenter. ("ARGEN" gibt es seit 2010 auch nicht mehr.;-)) (http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter) Darüberhinaus verwechseln auch Sie die Begiffe "ARBEITSunfähigkeit" mit "ERWERBSunfähigkeit" bzw. "vollständiger Erwerbsminderung". Wer seinen letzten Hauptberuf wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann, ist zwar "arbeitsunfähig" aber noch lange nicht "vollständig erwerbsgemindert" und somit durchaus in Arbeit vermittelbar. Die BA- /JobCenter-Mitarbeiter werden sich also weder freuen noch ärgern, sondern nur ihren Job erledigen.
Dr. Göbelam 11.03.2015 | 23:14
Nein, was Sie hier nicht alles "zum Besten" geben. Dem Himmel sei Dank, dass Sie keinen Dr.-Titel führen dürfen, sonst wären Sie ja wohl Dr. Neunmalklug - scheisser! Sparen Sie sich am besten Ihren Unfug und passen Sie auf, nicht an Diarrhoe zu erkranken! Denn dann geht noch mehr in die Hoase...
GroKoam 12.03.2015 | 11:56
Du schreibst nur Mist.
Herz1952am 14.03.2015 | 00:51
Hallo Schorsch, bei mir war die Mitarbeiterin "sehr erfreut". Sie sagte: Die (Krankenkassen) schicken uns einfach alles. Widerspruch und nochmals Widerspruch einlegen. Eine Verweisungstätigkeit war rechtlich auch nicht möglich. Ich blieb also arbeitsunfähig und war nicht vermittelbar und für den alten Job zu krank. Außerdem war "meine" Firma insolvent. Allerdings überschlugen sich die Ereignisse (Herzinfarkte) und ich war somit eigentlich nie Kunde (vermittelbar) der "BA". Die BA hat natürlich nach Krankengeld Arbeitslosengeld bis zur Rente gezahlt. Warum so pingelig. Die BA zählt 3 Mio Arbeitslose und es sind tatsächlich ca. 7 (oder nur 6 Mio?). Sind doch nur "Peanuts". Ich bekam erst nur Arbeitsmarktrente, weil ich wieder arbeiten wollte, wenn die profezeite Verbesserung meines Gesundheitszustandes eintreten würde. Da war aber keine Chance. Deshalb nach 3 Jahren volle EM-Rente auf unbestimmte Zeit (Tod oder Altersrente). Reha-Ärzte wollen halt Erfolge nachweisen, haben aber keine Ahnung und davon viel. Mir ging es besonders darum, ob bei Ernst eine Verweisungstätigkeit möglich ist (juristisch). Aber dazu fehlen mir die Angaben. Die AU habe ich mal vorausgesetzt. Herz1952
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