Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNähere Informationen zu Inhalt und Durchführung von Rehabilitation psychisch Kranker finden sich im Internet: http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/BARBroRPK_E.pdf
Die Rehabilitation ist darauf gerichtet, dem psychisch kranken und behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben mit Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. RPK-Maßnahmen sind Komplexleistungen, bei denen medizinische und berufliche Aspekte eng miteinander verzahnt und verknüpft werden. Sie gehen nahtlos ineinander über.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen dabei Leistungen zur Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung, Trainingsmaßnahmen, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, psychosoziale Hilfen begleitend zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt in folgenden Schritten:
1. Schritt: Vorabklärung:
Die Vorabklärung dient dazu, dass Menschen, die an einer Rehabilitation für psychisch kranke Menschen interessiert sind, sich über Inhalte und Verlauf der Maßnahme informieren können. In dieser Phase findet eine persönliche Kontaktaufnahme des betroffenen Menschen mit der RPK-Einrichtung statt. In verschiedenen Regionen werden von RPK-Einrichtungen regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten. Der betroffene Mensch führt bei Interesse ein Vorgespräch durch, in dem aus sozialpädagogischer und psychologisch-psychiatrischer Sicht die Eignung für die Teilnahme an einer RPK-Maßnahme überprüft wird.
2. Schritt: Gutachten/Stellungnahme der RPK-Einrichtung
Erscheinen aufgrund des Vorgesprächs die Voraussetzungen aus Sicht der RPK-Einrichtung erfüllt und entscheidet sich der betroffene Mensch für eine solche Maßnahme, bildet die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens den Abschluss der Abklärungsphase.
3. Schritt: Antragstellung
Die RPK-Einrichtung unterstützt den betroffenen Menschen bei der Antragstellung. Das Gutachten wird zusammen mit dem förmlichen Antrag an den (voraussichtlich) für die medizinische Rehabilitation zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet.
Die Prüfung der Voraussetzungen und die Feststellung des vorliegenden Rehabedarfes muss natürlich anhand aktueller medizinischer Unterlagen erfolgen. Ich empfehle Ihnen daher, sich noch einmal mit der Bitte um intensive Beratung an Ihren zuständigen Rehaberatungsdienst zu wenden.
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