Hallo nano,
der Rentenversicherungsträger kann im Anschluß nach einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation die Kosten für Reha-Sport übernehmen um die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu erhalten. D.h. diese Förderung erfolgt für Versicherte im erwerbsfähigen Alter.
Alle anderen Personenkreise wenden sich an ihre Krankenkasse und lassen dort eine Kostenübernahme prüfen.