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Experten-Antwort

Reha Umwandlung in Em-Rente

von Eric17.11.2017 | 20:44
2973 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach 2 Hüft-OP`s im April und Oktober 2016 war ich jeweils zur Anschluß-Reha. Beide Male habe ich der Rentenversicherung mitgeteilt das ich keinen Rentenantrag stellen möchte. Nachdem ich nach 78 Wochen Krankengeldbezug dann doch einen Antrag auf EU-Rente gestellt habe wurde mir eine teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente bei Berufsunfähigkeit rückwirkend auf das Datum der ersten Anschluß-Reha bewilligt. Dadurch fehlen mir nun 78 Wochen Zurechnungszeit und somit gibt es Abschläge auf meine Rente. Kann ich fordern das der Rentenbeginn erst auf die Zeit nach dem Krankengeldbezug bewilligt wird? Ich bin jetzt 62 Jahre alt und habe 42 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet. 3 Jahre war ich selbstständig ohne Beitragszahlung. Weiß jemand etwas genaues. Danke schon einmal

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

@Fastrentner

Hallo Fastrentner,

dieses Forum ist eines der größten Foren seiner Art in Deutschland. Mit der Bedeutung wächst auch die Zahl der Trolle. Die vermeintliche Anonymität des Internets lässt User verkennen, dass am anderen Ende der Datenleitung auch wieder Menschen sitzen. Das können wir kritisieren und anprangern. Ändern wird es das Phänomen nicht. Löschaktionen sind nur ein fragiler Damm gegen Provokateure. Viele Störer fühlen sich durch Löschungen endlich beachtet, wahrgenommen und herausgefordert. Wir Admins können weniger unternehmen als Sie. Ihre Waffe ist schärfer: schweigen Sie. Nichtbeachtung ist schon mehr als genug. Warum ärgern lassen? 99% der User sind umgänglich, hilfsbereit, wissbegierig und viele auch dankbar für Tipps der Stammuser und Experten. Setzen Sie Ihre Energie und Ihre Nerven lieber für diese User ein.

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Eric,

gegen den Bescheid können Sie grundsätzlich Widerspruch (bitte Frist beachten!) einlegen. Sie sollten jedoch diesen entsprechend begründen.

Den Leistungsfall (den Tag der Erwerbsminderung) legt der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung fest. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Erwerbsminderung bereits vor dem Ende des Krankengeldbezuges vorlag.

Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem behandelnden Arzt und lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger bezüglich weiterer Möglichkeiten beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Fastrentneram 17.11.2017 | 22:54
Nur wenn Sie beweiskräftig argumentieren können, dass Ihre Erwerbsminderung erst zu dem von Ihnen genannten Zeitraum vorlag. Warum sollten Sie erst nach dem Krankengeldbezug erwerbsgemindert gewesen sein? Sie haben nur eine Chance, wenn das von Ihren Ärzten entsprechend unterstützt wird.
Eric der Großeam 17.11.2017 | 23:54
Ja, ich weiß genaueres. Einfach so weiter machen. Alles Gute.
Eric der Großeam 17.11.2017 | 23:54
Ja, ich weiß genaueres. Einfach so weiter machen. Alles Gute.
Fastrentneram 18.11.2017 | 08:00
Ja, ich weiß genaueres. Einfach so weiter machen. Alles Gute.
Wieder ein User mehr in diesem Forum, der nichts inhaltliches zu sagen hat. Sehr geehrte Administratoren! Es fällt auf, dass unsinnige, politische, inhaltsleere, dumme und auch beleidigende Kommentare immer mehr zunehmen. Hier muss ich aber leider feststellen, dass Sie Ihrer Pflicht als „Hausherr“ über dieses Forum nur ungenügend nachkommen und entsprechende Beiträge gar nicht oder viel zu spät löschen. Sie müssen hier deutlich aktiver eingreifen, damit diesen hier nicht gewollten Trollen und Usern der Nährboden entzogen wird und dieses Forum weiterhin seinen ureigenen Zweck, der Hilfe von Fragenden in allen rentenrechtlichen Fragen gerecht wird.
W*lfgangam 18.11.2017 | 22:14
Hallo Eric, Zurechnungszeit (ZZ) und Abschläge sind 2 verschiedene Dinge. Die ZZ läuft in Ihrem Fall wohl bis zum 62. Lbj, da der Rentenbeginn davor/aber nach 01.07.2014 eingesetzt hat. Die Abschläge auf die EM-Rente errechnen sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (2016?) und dem dann erreichten Lebensalter. So wie Sie es in Kombination darstellen, ist es sinnlos ...genauen Aufschluss (wie lange/bis zu welchem Datum ist die ZZ angerechnet - welcher Zugangsfaktor/Abschlag wird auf Ihre Rente angewendet) gibt Ihr Rentenbescheid, alternativ eine Nachfrage in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Ericam 19.11.2017 | 00:19
Hallo W*lfgang Danke für die Antwort. Ich meinte gar nicht die ZZ sondern mir geht es um die Beitragsjahre. Ich habe 42 Beitragsjahre es fehlen mir noch 27 Monate an 45 Jahre. Durch die rückwirkende Gewährung der Eu-Rente verringert sich die fehlende Beitragszeit nicht um als besonders langjährig Versicherter ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Der Genehmigungszeitpunkt Der Eu-Rente fällt sogar noch in die Zeit der Lohnfortzahlung. Gruß Eric
W*lfgangam 19.11.2017 | 14:00
Zitat von Eric anzeigenausblenden
Hallo Eric, Ihre Versicherungszeiten enden nicht mit Bewilligung/Beginn der Rente. Die bisher weitergelaufen Zeiten (Lohnfortzahlung, KG) zählen weiterhin zu den 45 Jahren. Da Sie nur eine Teil-EM-Rente erhalten - ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin im Beschäftigungsverhältnis stehen - zählt auch weiteres KG, sowie natürlich erst recht ein weiteres (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis. Ihre 'halbe' Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird daher keinen Abschlag haben, wenn Sie die 45 Jahre so oder so erreichen. Lediglich bei 'Aussteuerung' durch die KK kann es kritisch werden, wenn Sie die 45 Jahre dann immer noch nicht voll haben und ggf. ALG in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, sieht die Situation schon wieder günstiger aus... Das ist aber alles sehr speziell, sodass Sie besser örtlichen Rat suchen sollten - da kann man auf die Details/Möglichkeiten konkreter eingehen, als hier alle Eventualitäten zu hinterfragen. Gruß w.
KSCam 19.11.2017 | 22:19
Lieber Eric, fordern können Sie vieles. Doch ob es wahrscheinlich ist, dass eine EM erst nach 78 Krankheitswochen eingetreten ist, bezweifle ich. Ist es wirklich glaubwürdig zu argumentieren "ich war zwar 1,5 Jahre arbeitsunfähig aber trotzdem nicht erwerbsgemindert und bin genau als die 1,5 Jahre rum waren erwerbsgemindert geworden"? Ob das der Lebenswirklichkeit entspricht und sich medizinisch nachweisen lässt, bezwifle ich mal. Aber die Wahrheit liegt auf dem Platz, d.h. Sie müssen medizinisch argumentieren und letztlich die Ärzte der DRV überzeugen. Bei allem denken Sie daran, dass der Eintritt der EM keim Wunschkonzert ist und vom Versicherten in aller Regel nicht bestimmt wird.
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