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Experten-Antwort

Reha vor Rente

von Miniskule27.01.2017 | 07:38
1157 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen, ich bekomme noch eine befristete Arbeitsmarktrene. Den Antrag auf Weiterbewilligung habe ich bereits gestellt, und auf den neuen Bescheid warte ich natürlich sehnsüchtig. Ich habe einige Leistungseinschränkungen, bin nicht gesund und habe einen GdB von 50. Im Jahr 2012 habe ich eine medizinische Reha und 2013/14 eine berufliche Reha absolviert. Gearbeitet habe ich allerdings seit 2012 nicht mehr. Trotz Bewerbungen und med. Reha habe ich nichts gefunden. Wie oft muss, kann oder soll ich eine med. oder berufliche Reha machen. ich bin 55 Jahre alt. Bis zu welchem Alter würde die DRV Weiterbildungen finanzieren.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2017 | 10:05

Hallo, Miniskule,

Sie haben bereits den Antrag auf Weitergewährung gestellt. Ob es jetzt zu Änderungen kommt, die dazu führen würden, dass Sie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation müssten, kann hier nicht beantworten werden. Dies hängt in erster Linie von Ihrem gesundheitlichen Zustand ab, der nun aktuell vorliegt. Sollte sich der Gesundheitszustand nicht verbessert haben, ist es eher unwahrscheinlich, dass es zu Änderungen kommt. Es kann allerdings nie ausgeschlossen werden. Ob eine medizinische Reha oder ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) alternativ in Frage kämen, müssen Sie ebenfalls abwarten. Aufgrund Ihres Alters und den Einschränkungen am Arbeitsmarkt, erscheint es allerdings subjektiv unwahrscheinlich. Dies abschließend zu bewerten, wäre rein spekulativ. Bis zur Entscheidung müssen Sie sich noch in Geduld üben.

2 Antworten

Syndromam 27.01.2017 | 07:55
Hallo Miniskule, ich glaube Sie haben bereits alles ausprobiert. Mit 55 Jahren und einem GDB ist es heute fast unmöglich in der freien Marktwirtschaft eine adäquate Arbeitsstelle zu finden. Wenn bei Ihnen alles in trockenen Tücher ist, dann können Sie ja mit 61+8 in Rente gehen. Versuchen Sie bis dahin Ihre teilweise EMR und wegen verschlossenen Arbeitsmarkt (=Arbeitsmarktrente) zu bekommen. Es gibt so viele Menschen die in einer solchen ähnlichen Situation sind. Also halten Sie durch und genießen Sie Ihre Freizeit. Das Leben ist viel zu kurz. Mfg
=//= am 27.01.2017 | 10:13
Mit 55 Jahren erhält man keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mehr in Form einer Fort-/Weiterbildung oder Umschulung. Denn es ist ja mehr als unwahrscheinlich, nach Abschluß einer solchen Maßnahme als "Berufsneuling" einen Job zu finden. Sie haben ja schon nach der beruflichen Reha 2014 keinen Job mehr gefunden. Warten Sie die Entscheidung über den Weitergewährungsantrag ab, mehr kann man Ihnen hier im Forum nicht raten.
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