Guten Morgen, vassy,
nach der Hüftoperation sind Sie nun in der Anschlussrehabilitation, wenn ich Sie richtig verstehe.
Es wurde dann über den Sozialdienst des Krankenhauses ein Kostenträger für die Rehabilitation ermittelt und die Rehabilitation in die Wege geleitet.
Bezüglich der Frage der Kostenträgerschaft und Leistungen (Übergangsgeld) während der Reha-Maßnahme empfehle ich Ihnen, mit dem Sozialdienst der Rehabilitaitonsklinik umgehend Kontakt aufzunehmen.
Was Ihre weitere Stellung im Berufsleben angeht, so bleibt zunächst das Ergebnis der Rehabiitation abzuwarten und wie sich Ihre gesundheitliche Situation entwickelt. So lange Sie noch arbeitsunfähig sind, können Sie keine neue Arbeitsstelle antreten. Dennoch sollten Sie sich unverüglich nach Abschluss der Reha wieder bei der Agentur für Arbeit melden. Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit kann es dann zu Krankengeldzahlung über Ihre Krankenkasse kommen.
Für Fragen nach Abschluss Ihrer Reha-Maßnahme stehen Ihnen die Berater der Deutschen Rentenversicherung auch vor Ort zur Verfügung.
Alles Gute für Sie!