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Experten-Antwort

Reha Zuzahlung, Familieneinkommen maßgeblich?

von Maggi13.11.2015 | 20:18
3087 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, meine Frau hat an einer Reha teilgenommen und Lohnfortzahlung erhalten. Sie hat jetzt einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bekommen. Befreit werden kann sie, wenn das Einkommen im Monat unter 1.135 Euro liegt. Das ist bei ihr der Fall. Frage: Zählt hier nur ihr Einkommen oder das gesamte Familieneinkommen? Viele Grüße Maggi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maggi,

sofern die Leistung zur medizinischen Rehabilitation aus Ihrem Versicherungskonto bewilligt wurde, ist Ihr Einkommen entscheidend.

Genau wie dies im Merkblatt erläutert wurde.

Herzliche Grüße

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9 Antworten

Elliam 14.11.2015 | 10:13
Hallo Maggi, für die Zuzahlung ist nur das Nettoeinkommen Ihrer Frau maßgebend. Dabei wird das Nettoeinkommen aus dem Kalendermonat vor der Antragstellung geprüft. Sollte sich das Einkommen bis zum Beginn der Reha verringern, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, dann ist dieses geringere Nettoeinkommen maßgebend.
Maggiam 14.11.2015 | 12:46
Guten Morgen Elli, vielen Dank für die schnelle Antwort !! Dann weiss ich jetzt Bescheid.... viele Grüße Maggi
Maggiam 14.11.2015 | 12:45
Guten Morgen Elli, vielen Dank für die schnelle Antwort !! Dann weiss ich jetzt Bescheid.... viele Grüße Maggi
Hrz1952am 14.11.2015 | 14:07
Elli, sind Sie sicher? Es ist auch nicht bekannt, ob die Reha von der RV übernommen wurde, oder ob die Krankenkasse der Kostenträger ist. Es ist durchaus möglich, dass nach einem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung durch die KK bezahlt wird, wenn die "reine Gesundung" und nicht die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund steht. Zahlt die Krankenkasse, so gilt die Höchstbetragszuzahlung von einem (bei anerkannt chronisch Kranken) bzw. 2 % -Grenze. Allerdings vom Brutto-Einkommen beider Ehepartner. Bei einer Reha durch die RV gelten niedrigere Zuzahlungssätze für die Reha-Tage, diese sind allerdings auch durch einer Höchstgrenze "gedeckelt". Für diesen Fall wird ein Experte genau antworten. (Falls Reha durch RV übernommen wird).
Maggiam 14.11.2015 | 20:32
Hallo W, ja, das Merkblatt war dabei. Deshalb auch meine Frage, da ich die KK-Regelung vom Familieneinkommen her kannte und dort nichts davon stand. Konnte ich mir irgendwie nicht vorstellen, wo doch immer gern Geld entgegen genommen wird. :-) viele Grüße Maggi
Herz1952am 14.11.2015 | 15:13
Herz1952, sorry, ich habe mich geirrt. Es muss eine Reha durch die RV gewesen sein. Da gilt dieses monatliche Nettoeinkommen von 1135 Euro.
Maggiam 14.11.2015 | 18:48
Hallo Herz1952, ja es war eine Reha die von der RV getragen wurde. Vielen Dank für die weiteren Hinweise. viele Grüße Maggi
W*lfgangam 14.11.2015 | 19:55
Hallo Maggi, haben Sie auch das Merkblatt zum Antrag erhalten? http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Grundsätzlich zählt das Einkommen des Antragsstellers ...Ausnahmen sind dort genannt (aber niemals beide/das Familieneinkommen). Gruß w.
Maggiam 14.11.2015 | 20:32
Hallo W, ja, das Merkblatt war dabei. Deshalb auch meine Frage, da ich die KK-Regelung vom Familieneinkommen her kannte und dort nichts davon stand. Konnte ich mir irgendwie nicht vorstellen, wo doch immer gern Geld entgegen genommen wird. :-) viele Grüße Maggi
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