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Experten-Antwort

Reha

von Heipee 11114.01.2019 | 10:43
102 Ansichten
2 Antworten

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Reha antrag 03.2018 Wurde Abgelehnt 07.2018 Habe dann Widerspruch eingelegt 08.2018 . Wurde nach MDK untersuchung der Krankenkasse aufgefordert Rehaantrag zustellen,wurde dann am 30.10.2018 Gestellt.Bewilligung am 07.11.2018 4 wochen Habe heute den Widerspruchbescheid endgültige ablehnug Reha Bekommen. meine frage: Fahr ich jetz in Reha oder nicht, Habe termin von rehaklinik am 26.02.2018 Gruss Heipee

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2019 | 12:24

Hallo Heipee 111,

das von Ihnen geschilderte Verfahren ist in der Tat widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Im Moment kann ich mir nur vorstellen, dass es bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein internes Kommunikationsproblem zwischen den beteiligten Bereichen gab, welches die widersprüchliche Bescheiderteilung verursacht hat. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung gehe ich zwar davon aus, dass der Bewilligungsbescheid vom 07.11.2018 weiterhin gültig ist. Zur abschließenden, rechtssicheren Klärung sollten Sie sich aber nochmals an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

1 Antworten

???am 14.01.2019 | 11:39
Der Bewilligungsbescheid gilt, solange er nicht aufgehoben wurde. Dazu wäre einmal eine Anhörung nötig und zum anderen ein Aufhebungsbescheid. Die Aufhebung könnte aber auch im Widerspruchbescheid stehen. Ich persönlich würde bei der DRV anrufen und nachfragen.
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