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Zur Experten-Antwort springenHallo Heipee 111,
das von Ihnen geschilderte Verfahren ist in der Tat widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Im Moment kann ich mir nur vorstellen, dass es bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein internes Kommunikationsproblem zwischen den beteiligten Bereichen gab, welches die widersprüchliche Bescheiderteilung verursacht hat. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung gehe ich zwar davon aus, dass der Bewilligungsbescheid vom 07.11.2018 weiterhin gültig ist. Zur abschließenden, rechtssicheren Klärung sollten Sie sich aber nochmals an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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