Hallo Jürgen,
bei Ihnen nicht die Frage, ob der Antrag auf Rehabilitationsleistung in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann im Vordergrund stehen.
Vielmehr sollte Sie, von sich aus die Prüfung eines möglicherweise bestehenden Rehabilitationsbedarfs einleiten. Aus Ihren Ausführungen ist erkennbar, dass Ihr behandelnder Facharzt einen entsprechenden Bedarf nicht ausschließt.
Antragsformulare erhalten Sie nicht nur direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Als weitere Möglichkeit bietet Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung die Antragsformulare in Ihrem Internetportal unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Formularcenter unter dem Stichwort Rehabilitation an.
Nach Abschluss einer möglicherweise durchgeführten Rehabilitationsleistung prüft der Rentenversicherungsträger von Amts wegen die Frage der Umdeutung Ihres Antrages auf Rehabilitationsleistung in einen Rentenantrag.
Grundsätzlich steht Ihnen hierbei das Recht zu, einer Umdeutung Ihres Antrags auf Rehabilitationsleistung in einen Rentenantrag zu widersprechen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie zur Rehabilitationsantragstellung von der Krankenkasse aufgefordert wurden.