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Experten-Antwort

Rehaantrag bei der DRV wg. Erfolgslosigkeit abgelehnt /KK will erneuten Antrag

von Gaskell01.04.2019 | 13:11
111 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, folgender Fall: Einem bisher ungekündigtem Arbeitnehmer wurde im September 2018 ein Bein amputiert. Der gestellte Rehaantrag bei der DRV wurde wegen Erfolgslosigkeit abgelehnt und an die Krankenkasse verwiesen. Die KK genehmigte eine Reha die nicht erfolgreich war, da der Orthopädietechniker der Rehaklinik die Prothese nicht entsprechend einstellen konnte. Jetzt wurde bei der KK ein erneuter Antrag zur Reha gestellt und die KK sendete jetzt einen Rehaantrag von der DRV zu, die der Amputierte ausfüllen und an die KK senden soll, die dann wiederum den Antrag an die DRV senden will. Der KK ist bekannt, dass der erste DRV-Rehaantrag abgelehnt wurde!!! Der Betroffene ist 2/1958 geboren und seit 1975 rentenversichert. Zur Zeit bezieht er Krankengeld. Warum macht das die KK? Soll das dazu dienen, dass er die Erwerbsminderungsrente beantragen soll? Er möchte nur eine Reha um wieder Laufen zu können und hat das der KK auch deutlich mitgeteilt. Er bekommt aber anscheinend keine, wenn er das nicht ausfüllt. Was jemand Rat? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaskell,

es wird wohl vorauss. an einer Aufforderung zur Reha-Antragstellung von der ´Krankenkasse nach § 51 SGB V gearbeitet. Wichtige Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/898-krankengeld-aufforderungsrechte-krankenkasse.html

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 01.04.2019 | 13:29
Richtig, die Krankenkasse will ihn aus dem Krankengeldbezug raus haben und verpflichtet ihn einen Rehaantrag zu stellen. Als Nächstes wird Sie sein Dispositionsrecht einschränken. Der Rehaantrag gilt nach § 116 SGB VI als Rentenantrag, wenn eine Reha nicht mehr erfolgversprechend ist um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wenn nach der Rehamaßnahme feststeht, dass eine Erwerbsminderung vorliegt. Dank des eingeschränkten Dispositionsrechts darf der Betroffende ohne Zustimmung der Krankenkasse weder den Rehaantrag zurücknehmen oder eine angebotene EM-Rente ablehnen ohne dass er seinen Anspruch auf Krankengeld auf`s Spiel setzt. Er darf noch nicht einmal ohne Zustimmung der Krankenkasse den Rehaaufnahmetermin verschieben. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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