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Rehabilitationsmaßnahme während eines Rentenverfahrens

von rosie11.02.2007 | 19:23
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe eine Rente wegen Erwerbsminderung für ein Jahr erhalten. Der Antrag auf Weiterzahlung wurde abgelehnt, obwohl ich ein GdB 50 wegen Depressionen habe. Gleichzeitig wurde mir aber eine Rehabilitationsmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben angeboten. Habe gegen den Bescheid damals Wiederspruch eingelegt, trotzdem aber einer Reha-Maßnahme zugestimmt. Jetzt habe ich Nachricht über Art der Leistung erhalten, mit der ich aber in dem Rahmen nicht einverstanden bin. Aber die Deutsche Rentenversicherung möchte erst nach dieser Maßnahme über meinen Wiederspruch entscheiden. Ich möchte aber nicht an der angebotenen Reha-Maßnahme teilnehmen, weil ich mich damit überfordert fühle. Was kann ich jetzt tun?

8 Antworten

Das gleiche Problem!am 11.02.2007 | 23:34
Die Antwort auf Ihre Frage würde mich auch interessieren, denn ich stehe seit zwei Wochen exakt vor dem gleichen Problem; auch ich kann aufgrund meiner Erkrankung (u.a. chronische Depressionen) nicht an der geforderten Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" teilnehmen, dafür sind meine Beschwerden einfach zu erheblich, was mein behandelnder Psychiater ähnlich bzw. genauso sieht. Ich bin schon wahnsinnig glücklich, wenn ich es schaffe, das Haus kurzfristig für Einkäufe zu verlassen.
Leseram 12.02.2007 | 06:50
Wurde im Rahmen eines Rentenverfahrens eine medizinische Leistung zur Rehabiliation bewilligt, so sollte diese im Rahmen der Mitwirkungspflichten auch zunächst angetreten werden. Der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt trifft keine Aussage über die Erfüllung der Voraussetzungen zum EM-Rentenbezug. Bekommt Ihnen beiden die Reha nicht, so können Sie nach Rücksprache mit den Klinikärzten die Massnahme ja mittendrin abbrechen und der RV-Träger ist verpflichtet, anhand dieses dann zu fertigenden Entlassugnsberichts eine Rentenentscheidung zu fällen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht wird Ihnen sicher zu nichts anderem raten.
Antoniusam 12.02.2007 | 01:47
Sie beide sollten sich unverzüglich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband in Verbindung setzen. (www.sovd.de oder www.vdk.de !) Alles Gute !
DNam 12.02.2007 | 08:57
Wenn Sie sich nicht der Lage fühlen, eine Reha durchzuführen, so sprechen Sie hierüber mit dem behandlenden Arzt und lassen sich ggfls. eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Rehafähigkeit ausstellen. Diese Bescheinigung legen Sie der Rentenversicherung vor. Diese wird dann prüfen, ob die Durchführung einer Reha dann noch Sinn macht. Sollte die RV dann immer noch auf die Durchführung einer Reha bestehen, sollten Sie diese auch antreten. Ein frühzeitiger Abbruch steht Ihnen dann frei.
48zigeram 12.02.2007 | 08:22
Hallo, möchte mich der Aussage von - Leser - anschließen. Hatte auch panische Angst vor einer Reha - nach dem zweiten Tag in der "Klinik" war ich überglücklich über diesen Weg der Wahrheitsfindung. Ergo, es wurde eine volle BU/EU attestiert , die Krankschreibung umgedeutet in einen Rentenantrag und nach N E U N Tagen kamm der unbefristete Bewilligungsbescheid der LVA . Ich kann jedem nur dazu raten der wirkliche Probleme mit der Psyche hat diesen Weg zu gehen. Jetzt nach einem halben Jahr ohne die Angst im Beruf zu versagen - geht es mir ein wenig besser - ich wage mich wieder unter Leute - Ich hoffe nur nie wieder einer Tätigkeit nachgehen zu müßen. Allerdings muß ich dazu schreiben dass ich über 42 Jahre meinen Beruf ausgeübt habe. Freundlicher Gruß 48ziger
Das gleiche Problem!am 12.02.2007 | 12:21
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die zahlreichen Ratschläge bei Ihnen bedanken!
rosieam 13.02.2007 | 10:27
Vielen Dank für Ihre Beiträge. Da ich weiß, daß ich eine Mitwirkungspflicht habe in Bezug auf eine Rehabilitationsmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, macht es mich total fertig, daß ich mich Momentan nicht in der Lage fühle, die Reha anzutreten. Auch habe ich Angst, daß mein laufendes Wiederspruchsverfahren dadurch um etliches länger dauern wird. Aber ich bin seelisch und körperlich so am boden, daß ich einfach nicht weiß, wie ich die momentane Situation bewältigen soll. Ich werde dem Rat von DN befolgen und mit meinem Neurologen sprechen. Vielen Dank nochmal. Vielleicht gibt es ja noch weitere Teilnehmer, die aus Erfahrungen sprechen können und uns mal über den Ausgang in Ihrer Sache informieren können.
motouam 13.02.2007 | 11:59
die Entscheider kennen Sie nicht persönlich und können nur anhand der Unterlagen und gesetze entscheiden. Also Mitwirkungspflicht nachkommen und die Reha antreten, und wenn es nach dem ersten tag gesundheitlich nicht geht, einfach sagen und es wird der Rententräger berichtet, Sie sollen sehen wie eine Belastungserprobung bzw glaubhafte feststellung ihrer Erwerbsminderung!
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