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Experten-Antwort

Rehaentlassbericht "Leistungsvermögen aufgehoben"

von Brückner Gabi02.01.2016 | 19:26
11333 Ansichten
47 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe eine Rehamaßnahme abgeschlossen, beim Abschlussgespräch war die Einschätzung unter 3 Std auch auf dem freien Arbeitsmarkt. Ich habe vor die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen.Welchen Stellenwert hat der Rehabericht (Klinik Bund der DRV).Wird nur noch juristisch geprüft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2016 | 11:49

Hallo Gabi Brückner,

grundsätzlich teilen wir im Kern ebenfalls die Ansichten, wie Sie von „W*lfgang“ und „Schorsch“ mitgeteilt wurden. Folgende Anmerkungen möchten wir aber noch machen. Die DRV Bund fällt tatsächlich erst nachdem der offizielle Rentenantrag eingegangen ist die Entscheidung über das Vorliegen der Erwerbsminderung. Bei lokalen Trägern wird die Entscheidung in der Regel bereits nach Eingang des Entlassungsberichts gefällt. In beiden Fällen werden die Versicherten nicht zwangsläufig oder immer angeschrieben. Sollten Sie in den nächsten Wochen keine Mitteilung von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, dann haben Sie aber jederzeit die Möglichkeit von sich aus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wie so oft gilt aber auch hier in allen Fällen, dass wir über die Erfolgsaussichten hier im Forum keine Aussage treffen können.

46 Antworten

Wilam 02.01.2016 | 20:35
Hallo Frau Brückner ich hatte die gleiche Einschätzung nach der Reha. Wenn die Klinik zur DRV gehört, erwartet Sie keine medizinische oder psychologische Untersuchung mehr. Das wird so anerkannt. Der Rehabericht hat den vollen Stellenwert.
Wilam 02.01.2016 | 20:35
Hallo Frau Brückner ich hatte die gleiche Einschätzung nach der Reha. Wenn die Klinik zur DRV gehört, erwartet Sie keine medizinische oder psychologische Untersuchung mehr. Das wird so anerkannt. Der Rehabericht hat den vollen Stellenwert.
Brückner Gabiam 03.01.2016 | 18:18
Na das sind zwei unterschiedliche Aussagen. Nun bin ich noch mehr irritiert.
Schorscham 03.01.2016 | 15:15
Der Reha-Bericht ist für die DRV nicht verbindlich und wird lediglich bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt.
-/-am 03.01.2016 | 23:23
Wenn im Entlassungsbericht zwei mal unter drei Stunden angekreuzt sein sollte, prüft der zutsändige RV-Träger von Amts wegen ob eine Umdeutung des Reha-Antrags angezeigt ist und fordert Sie ggf. auf einen formgerechten Antrag zu stellen.
Brückner Gabiam 04.01.2016 | 08:57
Ja, sowohl bei jetziger Arbeit als auch bei quantitatives Leistungsvermögen wurde unter 3 Std. angekreuzt.Der Oberarzt meinte es müsste noch juristisch geklärt werden. Was heißt das?
Wilam 04.01.2016 | 11:28
"noch juristisch geprüft werden" ? Damit meinte er vielleicht, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen für einen Rentenbezug (bestimmte Beitragszeiten) Ich bleibe dabei, wenn Sie eine mehrwöchige Reha bei der DRV durchlaufen haben, wird nicht noch irgendein Schreibtischtäter kommen und den medizinischen Bericht anzweifeln wollen.
-/-am 04.01.2016 | 11:13
Einfach mal abwarten ob RV-Träger sich wg. Umdeutung meldet. ggf. mal dort anrufen.
Brückner Gabiam 04.01.2016 | 11:57
Okay, die Wartezeit sowie die anderen Bedingungen habe ich erfüllt l,wenn das mit juristisch gemeint war. Jetzt aber habe ich noch eine Frage die sich aus den Antworten ergeben hat. Soll ich nun warten bis ich meinen Entlassbericht habe, wo laut Abschlussgespräch das Leistungsvermögen aufgehoben ist.Dann mit Hilfe eines Rentenberaters den Antrag stellen? oder wirklich warten bis sich die RV meldet? Wäre nett wenn ein Experte mir auf meine Fagen antworten könnte. Vielen Dank im Vorraus.
Schorscham 04.01.2016 | 14:06
Zitat von Wil anzeigen
Dann begründen Sie doch mal, warum die DRV meinen damaligen BU-Rentenantrag zunächst ablehnte, obwohl mir die Ärzte meiner (DRV)-Reha-Klinik eindeutig Berufsunfähigkeit attestierten? Nur weil in Ihrem persönlichen Fall keine weiteren Fesstellungen getroffen wurden, muss das längst nicht immer so sein. Zumal Sie überhaupt nicht wissen können, ob im vorliegenden Fall eventuell noch weitere widersprüchliche Befundberichte vorliegen. Deshalb bleibe ich dabei, dass der Reha-Bericht nur ein Mosaikstein von vielen ist und keinesfalls verbindlich ist.
Brückner Gabiam 04.01.2016 | 14:56
Danke für die Antworten die doch sehr unterschiedlich ausgefallen sind.Kann mir vielleicht doch ein EXPERTE mal ne Auskunft geben? Wenn eine Rehamaßnahme dazu dienen soll zu schauen wie Leistungsfähig jemand ist, die Ärzte und das Team vor Ort den Rehabilitanten für drei Wochen und mehr erlebt,welchen Stellenwert hat das denn ,wenn dann in Berlin durch Aktenlage anders entschieden wird als die Rehaärzte die Einschätzung geben? Was macht das für einen Sinn? @ Schorsch meine Befunde decken sich alle mit dem Ergebnis sowohl der Fachärzte als auch die Einschätzung der Rehaärzte,das mal noch so nebenbei. Sicher kann man noch ein Haar in der Suppe finden wenn man das will. Was sagt der EXPERTE zu meinen Gedanken?
Schorscham 04.01.2016 | 15:14
Während Krankheiten und Behinderungen objektiv nachweisbar sind, sind Einschätzungen des beruflichen Restleistungsvermögens meistens subjektiv. Und wenn der Obergutachter der DRV die Einschätzungen der Reha-Klinik nicht teilt, dann ist das eben so. Spekulationen nützen Ihnen nicht viel. Außer geduldig abzuwarten oder vorab einen Rentenantrag zu stellen, können Sie nichts tun. Geduld brauchen Sie ohnehin. Ich musste damals satte 3 Monate auf den Reha-Bericht warten und dann noch einmal 2 Jahre bis zur Rentenbewilligung nach Gerichtsurteil, obwohl eigentlich alles ganz klar war.
Schorscham 04.01.2016 | 14:14
Siehe dort: Sollte die Prüfung des RV-Trägers negativ ausfallen, wird er Sie auch nicht dazu auffordern, einen formgerechten Antrag zu stellen. Dann müssten Sie schon selbst aktiv werden.
Urselchenam 04.01.2016 | 14:29
Hallo Frau Brückner, Da muss man doch nur den Kopf schütteln was sich die Mediziner sowohl in den Reha-Kliniken als auch bei der DRV leisten. Aus meiner letzten Reha bin ich mit 5 Erkrankungen entlassen worden. Nachdem mein Antrag auf LTA nach 5 Verfahren abgelehnt wurde mit der Begründung ich bin vollschichtig Arbeitsfähig. Hab Bandscheibenschaden, Schlafapnoe und Diabetes Mellitus. Die machen doch gerade was sie wollen. Deshalb Frau Brückner sind sie vorsichtig mit jeder medizinischen Beurteilung und verlassen Sie sich nicht auf einen einzigen Befundbericht.
W*lfgangam 04.01.2016 | 19:16
Hallo Brückner Gabi, Entscheidungen zur Bewilligung/Ablehnung einer Rente werden nicht von (Reha-)Ärzten / dem med. Personal der DRV getroffen, sondern von jur. geschulten Personen, die auch alle weiteren Aspekte in die Entscheidung einfließen lassen - wie z. B. die erforderlichen Versicherungszeiten. Warten Sie die Hinweise von -/- erst mal ab - und, solange Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben, verhalten Sie sich ganz ganz still/da es voraussichtlich höher ist, als Ihre künftige Rente. Wenn sich das Krankengeld dem Ende nähert/gar schon 'Nahtlosigkeit' im ALG-Bezug besteht, warten Sie natürlich nicht bis zum letzten Tag. Da Ihre Reha ja gerade erst zuende ging, haben Sie 4-12 Wochen Geduld. Gruß w.
Urselchenam 04.01.2016 | 19:38
Zitat von Schorsch anzeigen
.....,wenn dann in Berlin durch Aktenlage anders entschieden wird als die Rehaärzte die Einschätzung geben? Was macht das für einen Sinn?
Während Krankheiten und Behinderungen objektiv nachweisbar sind, sind Einschätzungen des beruflichen Restleistungsvermögens meistens subjektiv. Und wenn der Obergutachter der DRV die Einschätzungen der Reha-Klinik nicht teilt, dann ist das eben so. Spekulationen nützen Ihnen nicht viel. Außer geduldig abzuwarten oder vorab einen Rentenantrag zu stellen, können Sie nichts tun. Geduld brauchen Sie ohnehin. Ich musste damals satte 3 Monate auf den Reha-Bericht warten und dann noch einmal 2 Jahre bis zur Rentenbewilligung nach Gerichtsurteil, obwohl eigentlich alles ganz klar war.
Da muss ich Schorsch recht geben. Mir ist aus den Begutachterrichtlinien bekannt, dass jedes Gutachten das die DRV-Bund erstellt letztlich zählt und alle anderen medizinischen Gutachten nicht zählen. Und jetzt kommt genau das Thema Beurteilung nach Aktenlage. D.h. doch da sitzt so ein fauler Tagdieb in Berlin und dem ist die Sache peinlich zu beurteilen, dann ist man der Mops. Ich bin da zufällig dahinter gestiegen weil mein Jobcenter seit 05/2014 von mir keine Krankmeldungen wollte. Nun hat sich herausgestellt, dass der Jobcenter Optionskommune keinen Medizinischen Dienst hat. Gleichzeitig lief mein LTA bei der DRV und die DRV hat nach Aktenlage entschieden. Das sind alles Verfahrensfehler, denn der Jobcenter kann bei einem laufenden Verfahren das bei der DRV anhängig ist, die Begutachtung bei der DRV beantragen und die ist laut Gesetz bindend. Also Entscheidung vom Rentenversicherungsträger hat Gewicht alles andere stellt sich dann hinten an.
Schorscham 04.01.2016 | 19:41
Zitat von W*lfgang anzeigen
Leider halten die Krankenkassen aber nicht immer still. Meine Krankenkasse wollte mich damals gnadenlos zur Beantragung einer beruflichen Reha-Massnahme zwingen, obwohl dem Sachbearbeiter bekannt war, dass mich das meine mir rechtlich zustehende BU-Rente kosten würde. Es wäre nicht deren Problem, wenn die DRV Rentenbewilligungen hinauszögert, war der Tenor. Deshalb war ich heilfroh, dass ich meinen Rentenantrag unverzüglich gestellt hatte und dass ich meine Krankenkasse noch bis zur Aussteuerung hinhalten konnte. (Krankengeldbezieher sind den Krankenkassen ohnehin ein Dorn im Auge. Deshalb nutzen einige jede auch nur halbwegs legale Möglichkeit, um die Zahlungen einzustellen.) http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Druck-auf-Kranken… MfG
Urselchenam 04.01.2016 | 23:45
Zitat von W*lfgang anzeigen
Mir ist (..)
...nun Urselchen, individuelle Entscheidungen - natürlich zur EM sind nicht mal ansatzweise bewertbar - können hier nicht analysiert/kommentiert werden. Auch wenn es da viel med. attestierten 'Mist' geben wird - eben alimentierte 'Quacksalber' ...kann passen, kann 'abgreifender' Honorar-Gutachter sein - Sie/jeder hat die Chance das gerichtlich auszufechten. Deswegen, nicht gleich von dem erstbesten 'Schamanen' als kann noch Worken abstempelten lassen - ab zum Sozialgericht/auch nicht immer 'gerecht ...aber haben Sie etwas zu verlieren? Gruß w. PS: Wie der eigene Fall ist/war, ist für alle in dieser Situation Nachfragenden ziemlich unbedeutend!
@Wolfi. es geht hier um wiedersprüchliche Entscheidungen die Frau Brückner festgestellt hat. Sowas kann es doch nicht geben. Nichts gegen eine medizinische Beurteilung die nicht immer Deckungsgleich ist, aber dann vor Gericht kommen noch die Gutachter diese Betrüger ins Spiel. Da muss jeder Vorsichtig sein was in jedem einzelnen Fall abläuft. Was ich gemacht habe, ich habe Akteneinsicht beantragt und was ich dort an Betrug gefunden habe bei der DRV das spare ich Dir mal alles aufzuzählen und darzulegen. Meine Sache ist bei Gericht und beim Anwalt. Für solche Betrügereien brauchen wir keine Sozialgesetze wenn Sie angewendet werden wie es jedem gerade gefällt. 30 jahre bin ich falsch behandelt worden. Ich war 18 mal im Kernspin und keiner findet etwas. Nur die Laboruntersuchungen die ich selbst bezahlt habe brachten es an den Tag. Ja klar Viren und Bakterien die kann ich lange im Kernsprin suchen. Wolfi such mal einen Arzt und Infektologen. Weist Du wieviele Leute die DRV mit Viren und Bakteriologischen Erkrankungen die Krankheit nicht anerkannt werden. Hier haben doch die meisten keine Ahnung. Ich geb Dir mal einen Tipp und geh in SHG und wenn dann noch in geeigente Foren gehst und Personen ansprichst dann wirst ein Dilema seines gleichen finden. Ich bin im VdK tätig mir braucht niemand ein A vor einem O vorquaken.
W*lfgangam 04.01.2016 | 22:14
Zitat von Urselchen anzeigen
Urselchen schrieb

Hallo Frau Brückner,

Sie haben ganz klar ein Recht auf Ihren Entlassbericht bei einer Reha-Maßnahme. Da gibt es keinen Zweifel. Es ist richtig, die Klinik kann Ihnen die Relevanten Teile zur Psychischen Beurteilung schwärzen. Machen Sie aber nicht, denn dann müsste jemand hinsitzen und das durchführen und es müsste dies in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Deswegen machen es sich die Rehakliniken einfach und geben Ihne womöglich nichts. Rechtlich ist das eine Ausrede.

Zu Ihren Feststellungen einer Beschwerde der Reha. Entweder sie gehen in eine Geschäftsstelle der DRV oder reichen selbst eine Beschwerde ein. Bitte lesen Sie Ihren Bericht ganz genau durch, kann das sein was dort geschrieben wurde. Es gibt Missverständnisse auf Grund von Rechtschreibauslegung und es gibt klare Falschinformationen. Schreiben Sie das alles auf und senden es an die RV. Damit haben Sie nachgewiesen, dass Sie Ihr Anliegen ernst genommen haben und Mängel sehen. Sollte es zu einen Gerichtlichen Verfahren kommen, kann das sehr hilfreich sein. Grundsätzlich sind alle selbst gemachten Aufzeichnungen, Notizen, Termine und Fotos siinnvoll.

Ich war 3 Wochen in Reha, habe mich auch beschwert, dass ich nur mit schweren Schmerzmedikamenten die Reha habe durchführen können. Ich war nach der Reha mehr kaputt als vorher. Wollte nach Hause fahren und bin zuerst auf einen Parkplatz und habe 4 Std. gepennt. Ergebnis 7 Monate später wurde bei der Schlafapnoekontrolle 47% Sauerstoffversorgung und 587 Atemaussetzer festgestellt. Das muss man sich mal vorstellen, aber ich wurde Arbeitsfähig entlassen. Deshalb immer wenn Sie einen Grund sehen Beschwerde/Widerspruch usw. einlegen. Bitte nicht Ärgern wenn dann vom RV-Träger eine Ablehnung kommen sollte.

Zu der Herausgabe von Arztdokumenten. Hier gilt die 10 jährige Aufbewahrungsfrist. Rückwirkend auf diese Frist können Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Reha-Klinik Unterlagen-Rehaberichte-Laboruntersuchungen usw. dort für die Aufbewahrungszeit anfordern. Am besten schriftlich, damit sie den Nachweis des Antrages erbringen können, denn es ist vielfach so, dass die Unterlagen der Reha beim Leistungsträger im Archiv liegen und von der durchführenden Reha-Klinik dort angefordert werden müssen. Kann etwas dauern, ansonsten anrufen und auf die schriftliche Anfrage verweisen.

Noch ein Tipp ist die Patientenquittung. Fordern Sie von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Krankenhaus immer eine Patientenquittung an. Sie werden staunen was hier zum Vorschein kommt. Sie sehen dort alles taggenau in Anspuch und abgerechneten Leistungen inkl. Medikamente, Zuzahlungen etc..

Ein Patientenquittung können Sie von einer Klinik nach einen Aufenthalt ab der Entlassung 4 Wochen danach verlangen. Nach einem Arztbesuch, wenn sie aus dem Sprechzimmer kommen, können Sie über die erbrachten Leistungen eine Patientenquittung an der Theke des Arztes verlangen. Der Arzt kann hierfür jedoch 1 Euro als Kostenersatz erheben. Sie können bei Ihrer Krankenkassen rückwirkend für 18 Monate ein Patientenquittung kostenlos verlangen. Grundlage ist immer § 305 SGB V. Das kann ich jedem nur empfehlen zu tun.

Rentenanträge können Sie immer unabhängig von einer Reha-Leistung stellen. Darauf wurde hier schon hingewiesen. Wenn Sie den VdK in Anspruch nehmen sollte man Sie dort über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären.

Auch aus meiner Erfahrung aber ich glaube Sie sind so Aufmerksam, sorgen Sie nicht nur Gesundheitlich vor. Lieber ein Blatt Papier mehr im Ordner als ein Rätselraten vor Gericht. Will in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass es auch im Sinne einen RV-Trägers sein kann, dass man Ihren eine Reha genehmigt, damit man Ihnen keine Rente zukommen lassen will. Deshalb nicht im Sinne denken es wird für den Patienten auf einer Grundlage entschieden. Was aber auf Grund von medizinischer Begutachtung wichtig ist, dass die Beurteilung der RV-Trägers höchstwertig ist. Heißt wenn Ihnen der MDK der Krankenkasse eine dauernde Arbeitsunfähigkeit und somit einen Rentenanspruch als gegeben ansieht, die Rentenversicherung Ihnen jedoch 3 Stunden Arbeitsfähigkeit, dann ist die Entscheidung des RV-Trägers bindent. Gut sie können hier Widerspruch einlegen und letztendlich die Gerichtliche Klärung herbeiführen. Bedenken Sie aber immer, alle Zusammehänge in Ihrem Fall. Krankengeldbezugszeiten, ALG-Zeiten, Übergangsfristen usw.

Hier noch ein Link zu den Dokumenten bei der DRv-Bund. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/3_Infos_fuer_Experten/01_Sozialmedizin_Forschung/01_sozialmedizin/begutachtung/grundlagen_node.html

Diese Informationen sind nicht vollständig umfangreich und auch nicht auf Ihren Fall bezogen. Vielleicht können Sie eine Hilfe sein. Nicht Aufregen und nicht Ärgern. Informieren und aus der gestärkten Position handeln.

Mfg Urselchen

...nun Urselchen, individuelle Entscheidungen - natürlich zur EM sind nicht mal ansatzweise bewertbar - können hier nicht analysiert/kommentiert werden. Auch wenn es da viel med. attestierten 'Mist' geben wird - eben alimentierte 'Quacksalber' ...kann passen, kann 'abgreifender' Honorar-Gutachter sein - Sie/jeder hat die Chance das gerichtlich auszufechten. Deswegen, nicht gleich von dem erstbesten 'Schamanen' als kann noch Worken abstempelten lassen - ab zum Sozialgericht/auch nicht immer 'gerecht ...aber haben Sie etwas zu verlieren? Gruß w. PS: Wie der eigene Fall ist/war, ist für alle in dieser Situation Nachfragenden ziemlich unbedeutend!
Brückner Gabiam 05.01.2016 | 11:14
W*lfgang vielen Dank für Ihre Antwort. Sie scheint mir am objektivsten zu sein. Ich denke,das auch Hr. Schorsch in vielen Punkten Recht hat. Ich habe gestern Abend eine Info bekommen die hoch Interessant ist. Jeder Internet-user hat die Möglichkeit unter "der ärztliche Rehaentlassbericht pdf 2015" einzusehen. Das sind 80 Seiten die hochinformativ sind. Dort wird an die Ärzte von Rehaeinrichtungen jegliche Information wie ein Rehaentlassbericht auszusehen hat beschrieben. Die 80 Seiten sind vom DRV vorgeschrieben. Sehr interessant!!! Kernaussage: Die Bedeutung eines Rehaentlassberichtes für alle Sozialversicherungsträger ,auch in juristischer Hinsicht.Auch den Stellenwert eines Rehaentlassbericht wird dort ausdrücklich erwähnt!!! Wenn ich mit diesem Wissen, z.B das ein Rehaentlassbericht zeitnah (14 Tage) bei der RV vorliegen soll,(auch bei meinen Ärzten... dann weiss ich was ich tun muß wenn dieser nach 4-6 Wochen noch nicht vorliegt.Das mal vorweg. Falls eine Ablehnung meiner EU Rente kommt,werde ich über den VDK einen Widerspruch einlegen. Falls das nicht reicht dann eben Sozialgericht.....,denn laut der Info die ich jetzt habe über die pdf Seite des RV,weiß ich das ich juristisch gesehen,mit dem Rehaentlassbericht gute Chancen habe. Da bei mir die Eu Rente höher ist als das Krankengeld werde ich sicher nicht warten bis das Krankengeld ausgeht.Ich habe 32 Jahre als Fachkraft in die RV eingezahlt ohne nennswerte Unterbrechungen,zuletzt auch mit einer guten Gehaltsaufbesserung in den letzten 3 Jahren.VBL gibts auch noch... Nochmals vielen Dank für Ihre Infos. Es hat mich ein ganzes Stück weitergebracht in meiner Wahrnehmung. Zum Abschluss vielleicht noch die Anmerkung. Jeder Sozialversicherungsträger muß sparen wo er kann,da wird dann von einer Institution zur nächsten verwiesen als Leistungsträger. Dem Opfer,der Patient sind die Hände gebunden bis zu dem Zeitpunkt, wo er sich informiert, aktiv wird und sich wehrt.... MfG Gabi Brückner
Brückner Gabiam 05.01.2016 | 12:52
Vielen Dank EXPERTE für die Auskunft. Macht es Sinn die Erwerbsminderungsrente vor Vorliegen des Entlassungsberichtes zu beantragen ?da ja im Leistungsfall das Antragsdatum zählt?
Brückner Gabiam 05.01.2016 | 13:22
Hallo noch einmal...... habe soeben in der Rehaklinik angerufen und wollte den Rehaentlassbericht mir zuschicken lassen.Tatsächlich will man dies nicht tun.Da ich nun weiß das die Rehaklinik dazu verpflichtet ist (steht in den Dokument ärztlicher Rehaentlassbericht unter Datenrechtlicher Schutz)möchte ich auf mein Recht bestehen. Die Dame am Telefon jedoch sagte mir sie sei dazu noicht befugt,was kann ich tun?? Lobenswert finde ich dann aber doch das er schon geschrieben ist (innerhalb der 14 Tage Regel!!!)
Pegasusam 05.01.2016 | 15:11
Liebe Frau Brückner, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie einen Rentenantrag stellen wollen, dann stellen Sie diesen! Die Antragstellung ist völlig unabhängig vom Vorliegen des Entlassungsberichtes, von der medizinischen Einschätzung, von Ihren Befürchtungen usw.! Warten Sie die endgültige Entscheidung der RV ab und dann können Sie die ggf. notwendigen (rechtlichen) Maßnahmen ergreifen. "Hätte, wäre, könnte" hilft Ihnen überhaupt nicht weiter.
Brückner Gabiam 05.01.2016 | 16:31
@Pegasus, Befürchtungen??? nachdem was ich hier so alles gelesen habe und heute mit der Rehaklinik erlebt habe ist das zu verdenken? Das man mir den Rehaentlassbericht nicht zukommen lassen will? obwohl sie dazu verpflichtet sind? Ein bischen netter hätte Ihre Anwort schon sein können. Noch ein Grund meines Mißtrauens liegt darin begründet, das die Rehaklinik kein Abschlußgespräch automatisch vollzieht, sondern das der Rehabilitant diesen einfordern muß und zwar über die Schwesternschaft der Klinik,wo gibts denn sowas? Wenn dann Rehabilitanten in dem Glauben ,es gehe ja alles seinen richtigen Weg sind ,dann kommt oft Wochen später das Erwachen,nämlich dann wenn der Exrehabilitant erkennen muß das der Rehaentlassbericht in vielen Punkten nicht damit übereinstimmt wie der Rehabilitant Angaben gemacht hat.Oder es werden Maßnahmen angegeben die der Rehabilitant nie geleistet hat weil er gar nicht dazu in der Lage war.....ich mußte dies selbst erleben als ich das Abschlußgespräch hatte. Die Ärztin hatte Dinge geschrieben die völlig falsch waren,z.B habe ich angeblich 5 mal Liegefahrradtraining. Fakt war aber das ich nur ein einziges mal das probiert habe und abgebrochen habe. Dies hatte ich ihr auch mitgeteilt.Ich habe alle meine Therapiepläne kopiert mit allen Vermerken was ich tatsächlich "geleistet habe".Da schaute sie mich nur mit großen Augen an und meinte lapidar....das können wir noch ändern... In sämtlichen Foren und Bewertungen von Rehakliniken ist oft davon geschrieben das Rehakliniken nicht immer korrekt das widergeben was tatsächlich mit den Rehabilitanten so gelaufen ist. Eigentlich wollte ich mir diesen Frust nicht von der Seele schreiben,aber Ihre Antwort hat mich dazu veranlasst dies zu tun. MfG
Schorscham 05.01.2016 | 19:06
Auch bei mir weigerte sich die Rehaklinik mir eine Kopie des Entlassungsberichtes zukommen zu lassen, weil Dinge drin stehen könnten, die ich vielleicht psychisch nicht verkraften könnte. (Was aber völlig unbegründet war.) Allerdings bekam ich dann völlig problemlos eine Kopie von meinem Arzt. Versuchen Sie also bei Ihrem Arzt ihr Glück! MfG
Brückner Gabiam 06.01.2016 | 13:40
Hallo, habe von meiner Ärztin eine Kopie erhalten .Sie bestätigte mir,das die Klinik verpflichtet sei mir eine Abschrift zuzuschicken. Egal,wie auch immer,ich weiß warum man mir keinen Entlassbericht zukommenlassen will!!! Viele Inhalte des Entlassberichtes stimmen einfach nicht, in der KTL Erfassung sind Therapien angegeben die ich nie wahrgenommen habe u.s.w. Habe sofort in Berlin angerufen. Man bat mich darum alles zu Protokoll zu bringen und zuzuschicken.Habe dieTherapiepläne schon in der Klinik kopiert.vor allem mit dem Beleg was ich nicht mitmachen konnte.Meine Ärztin war so dreist,das sie eine Vorlage vom Entlassbericht mir vorgelegt hat ,der aber nicht deckungsgleich ist mit dem was sie tatsächlich an die RV und an meine Ärzte geschickt hat. Ich bin auf 180! Die Dame am Telefon von Berlin fragte mich nach der Klinik,selbstverständlich durfte sie sich notizen machen!!! Denn dem Rehabiltanten den Entlassbericht zu verweigern ist no go ,so ihre Worte. Sowie die KTL Erfassung falsch anzugeben auch. Das ganze "Bild" des Entlassungsbrichtes ist völlig verzerrt und würde in Berlin sicher nicht zu meinen Gunsten ausgelegt werden,obwohl die Ärztin bei beiden Feldern "unter3 Stunden" angegeben hat.Ein grasser Widerspruch ist : wenn beide Kreuze bei unter 3 Std.steht beim Leistungsvermögen,dann ist das pos. und neg. Leistungsvermögen aufgehoben. Die Ärztrin jedoch kreuzt beim neg. Leistungsvermögen "psychomentale Funktion an,ein Verstoß gegen jegliche Regel des Rehaentlassungsberichtes. Auch ansonsten ein Widerspruch nach dem anderen.Oh was reg ich mich auf.......ich werde die entsprechenden Maßnahmen treffen. Verärgerte Grüße
Schorscham 06.01.2016 | 19:08
Das stimmt so nicht. Es liegt im Ermessen der Reha-Ärzte, ob sie die Entlassungsberichte den Patienten zukommen lassen oder nicht. Zwar hat der Betroffene das Recht, vom Kostenträger eine Kopie zu verlangen. Der Kostenträger hat aber wiederum das Recht, frei zu entscheiden, ob er diese Kopie direkt an die Betroffenen schickt oder nur an den behandelnden Arzt. Es ist sogar möglich, dass bestimmte Passagen im Entlassungsbericht geschwärzt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Patient diese Textpassagen psychisch nicht verkraften könnte. Ihre Ärztin mag zwar eine gute Medizinerin sein, aus dem Sozialrecht sollte sie sich aber besser raushalten. MfG
Brückner Gabiam 07.01.2016 | 09:13
Hallo Schorsch, sorry ,aber ich habe es schriftlich vorliegen bezw. mach Dir bitte die Mühe gebe mal in die Suchmaschine "der ärztliche Reha-Entlassbericht pdf 2015. Das sind 80 hochinteressante Seiten!! Dort kannst Du alles nachlesen wie ein Rehaentlassbericht auszusehen hat. Er ist an die Ärzte der Kliniken gerichtet.Die Info das jeder internetnutzer auch die Möglichkeit hat dies nachzulesen habe ich Vorgestern von einem ehrenamtl. VDK Mitglied bekommen. Darüber bin ich sehr dankbar,denn ansonsten hätte ich nur die groben Fehler in meinem Entlassbericht erkannt! Auf Seite 12 Absatz 2.4 kannst Du unter Patientenrechte und Datenschutz nachlesen was Deine Rechte sind.Dort wird sogar aufmerksam gemacht das der Rehabilitant auch darüber zu informieren ist! Wertvolle Infos für jeden hier interssierten wie eine Rehaklinik gut geführt werden kann.
Urselchenam 07.01.2016 | 10:54
Hallo Frau Brückner, Sie haben ganz klar ein Recht auf Ihren Entlassbericht bei einer Reha-Maßnahme. Da gibt es keinen Zweifel. Es ist richtig, die Klinik kann Ihnen die Relevanten Teile zur Psychischen Beurteilung schwärzen. Machen Sie aber nicht, denn dann müsste jemand hinsitzen und das durchführen und es müsste dies in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Deswegen machen es sich die Rehakliniken einfach und geben Ihne womöglich nichts. Rechtlich ist das eine Ausrede. Zu Ihren Feststellungen einer Beschwerde der Reha. Entweder sie gehen in eine Geschäftsstelle der DRV oder reichen selbst eine Beschwerde ein. Bitte lesen Sie Ihren Bericht ganz genau durch, kann das sein was dort geschrieben wurde. Es gibt Missverständnisse auf Grund von Rechtschreibauslegung und es gibt klare Falschinformationen. Schreiben Sie das alles auf und senden es an die RV. Damit haben Sie nachgewiesen, dass Sie Ihr Anliegen ernst genommen haben und Mängel sehen. Sollte es zu einen Gerichtlichen Verfahren kommen, kann das sehr hilfreich sein. Grundsätzlich sind alle selbst gemachten Aufzeichnungen, Notizen, Termine und Fotos siinnvoll. Ich war 3 Wochen in Reha, habe mich auch beschwert, dass ich nur mit schweren Schmerzmedikamenten die Reha habe durchführen können. Ich war nach der Reha mehr kaputt als vorher. Wollte nach Hause fahren und bin zuerst auf einen Parkplatz und habe 4 Std. gepennt. Ergebnis 7 Monate später wurde bei der Schlafapnoekontrolle 47% Sauerstoffversorgung und 587 Atemaussetzer festgestellt. Das muss man sich mal vorstellen, aber ich wurde Arbeitsfähig entlassen. Deshalb immer wenn Sie einen Grund sehen Beschwerde/Widerspruch usw. einlegen. Bitte nicht Ärgern wenn dann vom RV-Träger eine Ablehnung kommen sollte. Zu der Herausgabe von Arztdokumenten. Hier gilt die 10 jährige Aufbewahrungsfrist. Rückwirkend auf diese Frist können Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Reha-Klinik Unterlagen-Rehaberichte-Laboruntersuchungen usw. dort für die Aufbewahrungszeit anfordern. Am besten schriftlich, damit sie den Nachweis des Antrages erbringen können, denn es ist vielfach so, dass die Unterlagen der Reha beim Leistungsträger im Archiv liegen und von der durchführenden Reha-Klinik dort angefordert werden müssen. Kann etwas dauern, ansonsten anrufen und auf die schriftliche Anfrage verweisen. Noch ein Tipp ist die Patientenquittung. Fordern Sie von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Krankenhaus immer eine Patientenquittung an. Sie werden staunen was hier zum Vorschein kommt. Sie sehen dort alles taggenau in Anspuch und abgerechneten Leistungen inkl. Medikamente, Zuzahlungen etc.. Ein Patientenquittung können Sie von einer Klinik nach einen Aufenthalt ab der Entlassung 4 Wochen danach verlangen. Nach einem Arztbesuch, wenn sie aus dem Sprechzimmer kommen, können Sie über die erbrachten Leistungen eine Patientenquittung an der Theke des Arztes verlangen. Der Arzt kann hierfür jedoch 1 Euro als Kostenersatz erheben. Sie können bei Ihrer Krankenkassen rückwirkend für 18 Monate ein Patientenquittung kostenlos verlangen. Grundlage ist immer § 305 SGB V. Das kann ich jedem nur empfehlen zu tun. Rentenanträge können Sie immer unabhängig von einer Reha-Leistung stellen. Darauf wurde hier schon hingewiesen. Wenn Sie den VdK in Anspruch nehmen sollte man Sie dort über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären. Auch aus meiner Erfahrung aber ich glaube Sie sind so Aufmerksam, sorgen Sie nicht nur Gesundheitlich vor. Lieber ein Blatt Papier mehr im Ordner als ein Rätselraten vor Gericht. Will in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass es auch im Sinne einen RV-Trägers sein kann, dass man Ihren eine Reha genehmigt, damit man Ihnen keine Rente zukommen lassen will. Deshalb nicht im Sinne denken es wird für den Patienten auf einer Grundlage entschieden. Was aber auf Grund von medizinischer Begutachtung wichtig ist, dass die Beurteilung der RV-Trägers höchstwertig ist. Heißt wenn Ihnen der MDK der Krankenkasse eine dauernde Arbeitsunfähigkeit und somit einen Rentenanspruch als gegeben ansieht, die Rentenversicherung Ihnen jedoch 3 Stunden Arbeitsfähigkeit, dann ist die Entscheidung des RV-Trägers bindent. Gut sie können hier Widerspruch einlegen und letztendlich die Gerichtliche Klärung herbeiführen. Bedenken Sie aber immer, alle Zusammehänge in Ihrem Fall. Krankengeldbezugszeiten, ALG-Zeiten, Übergangsfristen usw. Hier noch ein Link zu den Dokumenten bei der DRv-Bund. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Diese Informationen sind nicht vollständig umfangreich und auch nicht auf Ihren Fall bezogen. Vielleicht können Sie eine Hilfe sein. Nicht Aufregen und nicht Ärgern. Informieren und aus der gestärkten Position handeln. Mfg Urselchen
Brückner Gabiam 07.01.2016 | 14:02
@Urselchen, glauben sei mir, ich habe schon sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt. Klar habe ich Belege für meine Beschwerden. Ich ärgere mich nur über die unnötige Arbeit und die Ungerechtigkieten die in diesem System herrschen!!! Heute hatte ich einen Termin beim Rentenberater der auch zugleich VDK Mitglied und Mitarbeiter ist. Der sagte mir das genau diese Erlebnisse wie ich sie berichtet und dokumentiert habe immer häufiger vorkommen. Das es immer mehr darauf hinausläuft,den Patienten möglichst wenig zu informieren u.s.w. Er wird alles was ich dokumentiert habe und die Beweise mitnehmen nach Berlin .Dort geht er mit vielen gesammleten Dokumenten auch anderer Betroffenen zur DRV Bund.
Schorscham 07.01.2016 | 15:02
Erstens ist Papier geduldig und zweitens brauche ich keinen diesbezüglichen Nachhilfeunterricht im Sozialrecht. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Rehaklinik auf Herausgabe des Entlassungsberichts zu verklagen. Das würde Ihnen aber nicht viel nützen, weil kein Arzt strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er sich weigert. Solange Sie so aufgeregt sind, sollten Sie besser gar nichts weiter unternehmen. Und wenn Ihr Blutdruck und Ihr Puls wieder normale Werte erreicht haben, wäre es Zeit für einen Rentenantrag, den Sie in jedem Rathaus oder Bürgeramt ausfüllen lassen können. Dafür ist weder ein Besuch beim VdK noch bei einem Rentenberater nötig. Und dann heißt es geduldig abzuwarten und auf DRV-Nachrichten angemessen zu reagieren. Wenn Sie wirklich rentenrelevant erwerbsgemindert sind, lässt sich das auch nachweisen. DAS wei ich aus eigener Erfahrung! MfG
Brückner Gabiam 07.01.2016 | 19:46
@ Schrosch, schon seltsam das ein Mensch der 2 Jahre (mit Gerichtsurteil) auf seine Rente warten musste so reagiert. Ich erteile hier kein Nachhilfeunterricht sondern lege Fakten dar!!! Heute Nachmittag wurde ich von der DRV angerufen,man wollte genau wissen wie die Rehaklinik reagierte als ich um den Rehaentlassbericht bat. Herr Schorsch mag ja sein das Papier geduldig ist auch das vom Sozialgesetzbuch,Sie müssen sich nicht über meinen Ärger so auslassen,das ist nicht sachlich und schon gar nicht freundlich. Zudem ist dies hier ein Forum wo Menschen Hilfe suchen, da bin ich gerne bereit vom dem was ich erfahre und belegen kann auch zu berichten.Sie müssen mir auch gar nichts vom Sozialgesetzbuch erzählen. Sie haben sich doch auch Hilfe geholt ,oder sind sie alleine vor Gericht gegangen ? Ich bitte Sie höflichst mich nicht mehr mit unsachlichen Meinungen zu attakieren.Danke
Brückner Gabiam 07.01.2016 | 19:52
ach ja und verklagen muß ich meine Rehaklinik auch nicht,die wird eine Korrektur vornehmen und mir dann den korrigierten Entlassbericht ohne Aufforderung zuschicken. Papier ist eben nicht immer geduldig.....
Schorscham 07.01.2016 | 20:26
Den Terminplan meines zuständigen Sozialgerichtes konnte ich leider nicht beeinflussen. Steht in Ihrem Info-Material wie man so etwas macht?
Schorscham 07.01.2016 | 22:45
Ich musste übrigens nicht "mit Gerichtsurteil" 2 Jahre auf meine Rente warten, sondern 2 Jahre auf ein entsprechendes Gerichtsurteil. Erkennen Sie den Unterschied? Im Übrigen liegt mein Rentenverfahren bereits 15 Jahre zurück und ich habe inzwischen schon mehreren Mitbürgern erfolgreich zu ihren Renten verholfen. MfG
Hermineam 07.01.2016 | 23:02
Woher weiß die Rehaklinik überhaupt dass Sie einen korrigierten Bericht haben wollen, wenn Sie sie nicht dazu aufgefordert haben? Und was macht Sie so sicher, dass der korrigierte Bericht Ihren Wünschen entspricht? Womöglich werden die beiden "unter 3 Stunden-Kreuze" ebenfalls korrigiert. Und dann?
Brückner Gabiam 08.01.2016 | 12:51
@ Hermine, ich habe mit der Klinik Kontakt aufgenommen, Wenn falsche Angaben bezüglich der Leistungen gemacht werden und dies nachzuweisen ist ,wäre die Klinik ja schön dumm dies nicht zu korregieren. Mehr dazu werde ich bestimmt hier nicht schreiben.
Cornelius H.am 08.01.2016 | 20:21
Na ja, der erste fehlerhafte Entlassungsbericht war auch "dumm". Vielleicht war die Beurteilung Ihres Restleistungsvermögens auch "dumm" und wird nun ebenfalls (vom Chefarzt) korrigiert, weil der den verantwortlichen Arzt für "dumm" hält.... ;-)
Brückner Gabiam 09.01.2016 | 09:12
@cornelius H ich kann es nicht verstehen wieso es hier Leute gibt,die ein "Vorgehen" einer Klinik noch durch solche Äußerungen wie Sie .....unterstützt. Dumm nur,dass in meinem Fall der Oberarzt hintergangen wurde von einer Stationsärztin, die der deutschen Sprache auch nicht sonderlich mächtig ist. Wenn sie meinen das in meinem Fall evtl. die erste Einschätzung nicht richtig ist/war dann gehe ich mal davon aus das Sie wenig Empathie für Menschen haben die sich gegen Ungerechtigkeit wehren. Die Klinik würde noch viel unglaubhafter dastehen wenn sie die Einschätzung meines Leistungsvermögens ändern würde. Ich weiß ja nicht was sie so in ihrer Vergangenheit erlebt haben. Ob sie mit ihrem Leben zufrieden sind oder ob man sie vielleicht auch schon versucht hat in die Pfanne zu hauen. Mal sehen wer hier noch so schreibt.......
Cornelius H.am 09.01.2016 | 15:56
Ich habe nur berechtigte Fragen gestellt und niemanden "unterstützt". Haben Sie etwas gegen Ausländer? Offenbar muss diese Ärztin wohl über ausreichende Qualifikationen verfügen, da sie sonst wohl kaum dort arbeiten würde. Ich kann und will überhaupt nicht beurteilen, ob man Ihr Leistungsvermögen korrekt beurteilt hat. Ich habe nur auf mögliche Eventualitäten hingewiesen. Wie kommen Sie denn da drauf? Von Ihrem speziellen Einzelfall erfährt doch kaum jemand etwas. Und für die DRV-Mitarbeiter sind solche "Schlampereien" Alltag. Die machen nämlich selbst gerne Fehler, damit die Widerspruchsausschüsse und Sozialgerichte immer gut zu tun haben. (Wartezeit auf SG-Termine zur Zeit 2 bis 3 Jahre. Auf LSG- und BSG-Termine sogar bis zu 6 Jahre) ;-)
Brückner Gabiam 09.01.2016 | 16:37
@ Cornelius H was soll ich denn gegen Ausländer haben? Das die Kommunikation nicht richtig funktioniert heißt noch lange nicht das ich etwas gegen Ausländer habe. Und... wie die Dame qualifiziert ist damit sie in einer Rehaklinik arbeitet, darüber möchte ich hier schon gar kein Urteil loswerden. Ich glaube das Sie selbst wissen,das es überall qualifzierte und weniger qualifzierte Menschen gibt. :-))
Brückner Gabiam 09.01.2016 | 16:30
Zitat von Cornelius H. anzeigen
ich habe mit der Klinik Kontakt aufgenommen, Wenn falsche Angaben bezüglich der Leistungen gemacht werden und dies nachzuweisen ist ,wäre die Klinik ja schön dumm dies nicht zu korregieren.
Na ja, der erste fehlerhafte Entlassungsbericht war auch "dumm". Vielleicht war die Beurteilung Ihres Restleistungsvermögens auch "dumm" und wird nun ebenfalls (vom Chefarzt) korrigiert, weil der den verantwortlichen Arzt für "dumm" hält.... ;-) Ist das ne Frage? oder nicht vtl. auch eine Anspielung??? klar können Sie das für sich als Frage betrachten,ich nicht! für mich ist das eine Anspielung und ich bleibe meinen Sätzen die ich zuletzt geschrieben habe!
Brückner Gabiam 09.01.2016 | 16:43
soll heißen qualifiziert, nicht das sie nun denken ich kann noch nicht mal qualifiziert schreiben.:-))
Giselaam 06.03.2016 | 10:09
Unglaublich, wie hier einer Hilfesuchenden noch mehr Steine in den Weg gelegt werden! Ich wünsche alles Gute und vor allem viel Kraft. Ich weiss gar nicht, wo man die ganz Kraft her holen soll, wenn man eh schon krank ist! Furchtbar!
Smitha360am 21.08.2016 | 17:47
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