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Zur Experten-Antwort springenNatürlich ist der Kostenaspekt ein Punkt, der für die eigenen Kliniken spricht.
Deshalb werdenschon vorrangig eigene Kliniken belegt.
Wenn es jedoch aufgrund der bereits von mir genannten Gründe nicht mit der Einberufung in eine eigene Klinik passt, kommen auch "fremde" Kliniken in Betracht.
Zudem muss man auch die Zahl der Reha-Antragsteller beachten, die kontinuierlich steigt. Sämtliche Bewilligungen ausschließlich für die eigenen Kliniken auszusprechen, dürfte manchem Rentenversicherungsträger schlecht möglich sein.
Natürlich können Sie sich über eine Klinik des Rentenversicherungsträgers (oder über eine andere Klinik) informieren, die aufgrund Ihrer Diagnosen in Frage kommen könnte und diese bei der Reha-Antragstellung dann als Kurortwunsch angeben.
Ob es dann mit dem Wunsch der Kurklinik passt, entscheidet dann der Rentenversicherungsträger. Wenn die Entscheidungsträger Ihres Rentenversicherungsträgers die Reha in einer anderen Klinik (egal, ob es dabei nun die eigene Klinik ist oder es sich um eine Klinik mit sog. "Belegbetten" handelt) für sinnvoller erachten, wird man eine andere Klinik wählen, wenngleich nach Möglichkeit bei gleicher Eignung und Wirtschaftlichkeit der Kurortwunsch beachtet wird.
Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen gute Besserung und dass eine Reha in Ihrer Wunschklinik in Frage kommt.
Obwohl die einzelnen Rentenversicherungsträger eigene Reha-Kliniken betreiben, kommen deren Versicherte häufig nicht in die eigenen Kliniken. Das hängt ganz von der Diagnose, dem Wohnort und natürlich vom Terminplan ab.
ich möchte mich Bedanken, für Ihren Ausführlichen Bericht... mfg Monika Geisler Natürlich ist der Kostenaspekt ein Punkt, der für die eigenen Kliniken spricht. Deshalb werdenschon vorrangig eigene Kliniken belegt. Wenn es jedoch aufgrund der bereits von mir genannten Gründe nicht mit der Einberufung in eine eigene Klinik passt, kommen auch "fremde" Kliniken in Betracht. Zudem muss man auch die Zahl der Reha-Antragsteller beachten, die kontinuierlich steigt. Sämtliche Bewilligungen ausschließlich für die eigenen Kliniken auszusprechen, dürfte manchem Rentenversicherungsträger schlecht möglich sein. Natürlich können Sie sich über eine Klinik des Rentenversicherungsträgers (oder über eine andere Klinik) informieren, die aufgrund Ihrer Diagnosen in Frage kommen könnte und diese bei der Reha-Antragstellung dann als Kurortwunsch angeben. Ob es dann mit dem Wunsch der Kurklinik passt, entscheidet dann der Rentenversicherungsträger. Wenn die Entscheidungsträger Ihres Rentenversicherungsträgers die Reha in einer anderen Klinik (egal, ob es dabei nun die eigene Klinik ist oder es sich um eine Klinik mit sog. "Belegbetten" handelt) für sinnvoller erachten, wird man eine andere Klinik wählen, wenngleich nach Möglichkeit bei gleicher Eignung und Wirtschaftlichkeit der Kurortwunsch beachtet wird.
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