Guten Morgen,
Schorsch hatte ihnen bereits den entscheidenden Hinweis auf das Formular g0510 gegeben. Dort heißt es:
"Soweit die Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise entfällt, haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung
grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Damit in einem solchen Fall Ihr Übergangsgeld rechtzeitig berechnet
und ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie, die Formulare G0513 - Hinweise für den Arbeitgeber, G0514
- Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber, G0515 - Entgeltbescheinigung zur Berechnung von
Übergangsgeld und G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Einladungsschreiben der
Rehabilitationseinrichtung kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Sind Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, fordern Sie bitte weitere Entgeltbescheinigungen bei uns an."
Freundliche Grüße