Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist eine Entfernungspauschale zu leisten. Die Entfernungspauschale ist für jeden Tag, an dem der Ort der Ausführung der Leistung aufgesucht wird zu leisten. Da es sich - wie der Name schon sagt - um eine Pauschale handelt, ist es nicht maßgeblich, ob eine längere Strecke schneller zum Ziel führt. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich.
Aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme bei längeren Autofahrten empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit dem zuständigen Fachberater bzw. Sachbearbeiter in Verbindung setzen.