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Experten-Antwort

Reisenkosten bei Reha

von Katharina Mennert25.01.2017 | 13:19
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5 Antworten

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Hallo, ich habe vor knapp zwei Wochen einen Antrag auf Reha bei dem zuständigen Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung) im Eilantrag über meine Krankenkasse gestellt.Jetzt warte ich auf den Bescheid.Ich habe mich im Netz belesen bezüglich der Reisekosten übernahme.Verstehe aber noch nicht ganz genau wie das abläuft.Gehe ich generell in Vorleistung?Muss ich mich selbst um den Gepäcktransport kümmern? Wie ist das mit dem Verpflegungsgeld? Ich reise in begleitung meiner 7 jährigen Tochter wahrscheinlich an die Ostsee.Die Reisedauer beträgt 13 Std. Abreise Vortag 20:00/Ankunft 9:00 Uhr Folgetag. Die Kosten der Bahnreise sind nicht gerade wenig für Hin-und Rüchreise!Wäre es möglich das die Deutsche Rentenversicherung die Kosten im Vorfeld übernimmt?Wie sieht das mit den Gepäckkosten aus ich habe gelesen 2 Gepäckstücke sind erlaubt , heißt das Pro Person oder für mich und meine Tochter?Wie sieht es da mit der Kostenübernahme im Vorfeld aus?Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung übernimmt sowohl die Kosten für die Anreise per Bahn als auch für bis zu zwei Gepäckstücke (pro Person) die Transportkosten und ein Verpflegungsgeld (Reisedauer 8 bis unter 24 Stunden = 12,00 Euro). Hinweise zu den Reisekosten können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Die entstandenen Kosten rechnen Sie mit der Reha-Einrichtung bzw. direkt mit dem zuständigen Rententräger ab. Eine Kostenübernahme im Vorfeld ist meiner Kenntnis nach nicht möglich, kann aber im Zweifelsfall bei einer Bewilligung mit der Reha-Sachbearbeitung telefonisch geklärt werden.

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4 Antworten

Schorscham 25.01.2017 | 14:45
Gewöhnlich werden von den Reha-Klinken mit der Einladung zum Reha-Antritt Anforderungsscheine für Fahrkarten und Gepäckabholung versandt. Wenn die Einladung allerdings kurzfristig erfolgt, kann es durchaus sein, dass die verbleibende Zeit nicht mehr ausreicht, um die Fahrkarten und den Gepäckabholer noch rechtzeitig anzufordern. (Ich erhielt damals an einem Samstag die Einladung für den folgenden Mittwoch....) In diesem Fall müssten Sie tatsächlich vorleisten. Ob "Verpflegungsgeld" gezahlt wird, ist mir nicht bekannt. Rechnen Sie besser nicht damit. MfG
=//= am 25.01.2017 | 15:01
Bei einer Reisedauer von mehr als 8 und weniger als 14 Stunden gibt es ein Verpflegungsgeld von 6 Euro/p.P. Warten Sie doch erst mal ab, ob die Reha überhaupt bewilligt wird. Sie haben hoffentlich gleich mit beantragt, dass Ihre Tochter Sie begleiten soll. Manchen Versicherten fällt das nämlich erst kurz vor knapp ein. Sie sollten dann auch einen Haushaltshilfeantrag ausfüllen und an die DRV senden.
Katharina am 25.01.2017 | 23:38
Also ich hatte jetzt gelesen das 12 €bei mehr als 8 Stunden gezahlt werden!Gilt seit Jan.2017!Das Geld bekommt man dann vor Ort wohl von der Rehaklinik zurück erstattet so hatte ich das verstanden.
Katharina am 25.01.2017 | 23:42
Ja selbstverständlich habe ich den Antrag auf Haushaltshilfe gleich mit gestellt und es ausführlich begründet warum meine Tochter mit mzss.Ich gehe zu 100%davon aus das meine Reha bewilligt wird meine Beschwerden sind psychosomatisch!Und nicht erst seit gestern.
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