Die Rentenversicherung übernimmt sowohl die Kosten für die Anreise per Bahn als auch für bis zu zwei Gepäckstücke (pro Person) die Transportkosten und ein Verpflegungsgeld (Reisedauer 8 bis unter 24 Stunden = 12,00 Euro). Hinweise zu den Reisekosten können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Die entstandenen Kosten rechnen Sie mit der Reha-Einrichtung bzw. direkt mit dem zuständigen Rententräger ab. Eine Kostenübernahme im Vorfeld ist meiner Kenntnis nach nicht möglich, kann aber im Zweifelsfall bei einer Bewilligung mit der Reha-Sachbearbeitung telefonisch geklärt werden.