Den Aussagen der beiden Vorredner ist zuzustimmen. Falls Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle der Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten wollen, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen serbischen Versicherungsträger, damit dieser für Sie in Deutschland unter Beifügung neuer ärztlicher Gutachten die Umwandlung der Rente beantragt.
Mit 60 Jahren kann Ihre Rente in eine Altersrente umgewandelt werden, wenn Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Hierzu zählt auch die Zeit des Rentenbezuges soweit diese mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Versicherungszeiten in Serbien sind nach dem weitergeltenden deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen für die Prüfung dieser Wartezeit von 35 Jahren mit zu berücksichtigen.