Die Rente wird nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Rentenformel berechnet. Dabei werden rentenrechtliche Zeiten aus dem gesamten Versicherungsleben berücksichtigt.
Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente.
Der Monatsbetrag (brutto) der Rente ergibt sich, wenn:
-die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktores ermittelten persönlich Entgeltpunkte,
- der Rentenartfaktor und
- der aktueller Rentenwert
miteinander vervielfältigt werden.
Entgeltpunkte sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich grundsätzlich aus dem versicherten Arbeitsentgelt. Bei der Rentenberechnung wird dieses Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet. Damit ergibt sich genau 1 Entgeltpunkt, wenn Ihr persönliches Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie einen höheren Entgeltpunktwert. Liegt es allerdings darunter, so erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt. Arbeitsentgelte können nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Beispiel:
Sie haben 40 Jahre gearbeitet und immer ein überdurchschnittliches Arbeitsentgelt erzielt. Es werden pro Jahr 1,8 Entgeltpunkte erreicht und nun beantragen Sie eine Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
72 persönliche Entgeltpunkte x 1,0 x 28,07 Euro = 2.026,08 Euro (Brutto)