Ohne Ihr Geburtsdatum und eventuell mögliche Vertrauensschutzgründe zu kennen, kann man tatsächlich keine Aussage treffen. Wenn Sie beispielsweise vor 1953 geboren sind, können Sie aufgrund Ihrer 45 Arbeitsjahre mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Sind Sie 1954 geboren, können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63 und 4 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Den für Sie günstigsten Rentenbeginn können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.