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Rente

von Karl04.12.2007 | 08:13
1165 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 57 Jahre alt und seit 2000 arbeitslos. Seit 2004 bin ich auch noch 70% schwerbehindert. Mein Ausweis ist jetzt auf "zeitlich unbegrenzt" verlängert worden. Damit kann ich schon ab 63 Jahren in Rente gehen. Gilt auch hier die 5 Jahresregelung, so daß ich nun schon mit Abschlägen mit 58 Jahren vorzeitig in Rente gehen kann?

3 Antworten

Schadeam 04.12.2007 | 08:19
nein - mit 58 gibt es keine Altersrente (gab es diese nie und wird es sie wohl auch nie geben). aber als Schwerbehinderter des Jahrgangs 1950 ist die Altersrente ab 60 möglich, falls Sie 35 Versicherungsjahre haben. Diese Rente ist dann abschlagsfrei, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits mindestens 50% schwerbehindert waren.
Manfred Köllnickam 04.12.2007 | 20:06
Man hört so allgemein, das die Rente ab 2030 bis 2040 große Probleme haben wird. Gibt es eigentlich auch schon Berechnungen 2060 und mehr? Die Frage interessiert mich für meinen 3 järigen Enkel.Vielleicht kann mir ein Experte darauf eine Antwort geben und ggf. einen Hinweis wo man sich ausführlich informieren kann. Danke schon jetzt für jede Mitteilung.
Karl-Heinricham 05.12.2007 | 06:46
Ich weiß nicht, ob es Berechnungen für 2060 gibt, aber ist das wirklich so wichtig? Die Berechnungen für 2020/2030 zeigen doch, in welche Richtung der Zug fährt. Ob Berechnungen für 2060, sofern es sie gibt, Ihnen weiterhelfen, wage ich zu bezweifeln. In diesen mehr als 50 Jahren kann sich einiges ändern. Und selbst wenn die Prognosen gegenüber 2030 positiv wären, was wollen Sie tun? Sich darauf verlassen? Wenn Sie Ihrem Enkel eine gute private Absicherung aufbauen, dürfte das auf keinen Fall falsch sein. :-)
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