Wenn Sie noch 4 Jahre in die kroatische Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63.
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Wenn Sie noch 4 Jahre in die kroatische Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63.
Grundsätzlich ist dies unter Beachtung der Verjährungsvorschriften möglich. Der Gesetzgeber hat jedoch in § 99 Absatz 2 Satz 3 Sozialgestzbuch Sechstes Buch eine besondere Regelung zum Beginn der Hinterbliebenenrente getroffen. Hiernach wird eine Rente wegen Todes nicht für mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat ,in dem die Rente beatragt wird,geleistet.
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