Wie Sie aus den verschiedenen Beiträgen ersehen können, ist eine umfassende Beratung hier im Forum mangels Informationen nicht möglich.
Ich kann Ihnen daher nur raten, dass Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen, Versichertenälteste, ...) zu nutzen. Dort kann man Ihnen alle Informationen zum Verhältnis der Rente aus der Unfallversicherung zur Rente der gesetzlichen Rentenversicherung näher erläutern. Des weiteren kann mann Ihnen auch Hinweise geben, auf welche weiteren Leistungen (z.B. Grundsicherung) Ihr Vater möglicherweise Anspruch hat.
Bezüglich Ihrer Frage nach Ablehung der Rentengewährung gilt, dass eine Antragsrücknahme nach bindender Bewilligung der Rente grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Ein Verzicht auf die Rente, mit der Folge, dass dadurch ein anderer Leistungsträger zur Zahlung verpflichtet wird (z.B. wegen höherer Leistung) ist regelmäig ebenso unwirksam.
Daher nochmals der Hinweis : Lassen Sie sich im Hinblick auf die bewilligten Leistungen und die weiteren Möglichkeiten durch die entsprechenden Stellen beraten (siehe auch den Link auf dieser Seite zu den Beratungsstellen).