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Experten-Antwort

Rente

von Monaco Michele15.08.2011 | 19:37
1745 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wuerde Ihnen dankbar fuer Informationen ueber meine Arbeit in Deutschland fuer's Jhar 1965 - 1970 und Ein Halbes jahr 1976. Dar mein Fater (obwohl ich in der Industrie arbeitete) weiter in Italien bezahlt hat, ist es moeglich das in Deutschland bezahltes Geldes mit gesetzliche Zinsen zurueck erstattet zu haben. Danke in Voraus und gruesse aus Italien. Michele Monaco

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2011 | 09:17

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn

- keine Versicherungspflicht mehr besteht,

- nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und

- seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.

Da Sie sich als Italiener in Italien aufhalten und in Deutschland mindestens einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung entrichtet haben, sind Sie - auch bei Aufenthalt in Italien - in Deutschland zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Dies bedeutet, dass Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge nicht erstatten lassen können.

Sie bekommen alllerdings unter bestimmten Voraussetzungen eine deutsche Rente aus Ihren Beiträgen. Weitere Auskünfte hierzu kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Dieselstr. 9, 86154 Augsburg, Tel.Nr.: 0821/500-0, www.drv-schwaben.de, als zuständige Verbindungsstelle für Italien erteilen.

2 Antworten

Monaco Micheleam 17.08.2011 | 09:03
Vielen Dank fuer die Ausfuehrliche Antwort Gruesse Michele Monaco
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