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Rente auszahlen

von hans.gehder25.06.2008 | 16:05
951 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich sich die einbezahlten Beiträge zur Rentenversicherung,ausbezahlen zu lassen?Wenn ja unter welchen Bedingungen? Gruß Hans!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon in den Vorbeiträgen ausgeführt wurde, gibt es nur in ganz wenigen Fällen die Möglichkeit, sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten zu lassen. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn aus den eingezahlten Beiträgen keine Leistung gezahlt werden kann, dies trifft sowohl auf den Versicherten selbst als auch auf seine Hinterbliebenen zu.

Alle genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Beitragserstattung können Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Beitragserstattung" nachlesen. Diese kann unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de --> Info-Broschüren --> Übersicht-Broschüren (Versicherung) abgerufen werden.

3 Antworten

Ypsilonam 25.06.2008 | 16:21
Einfach mal ein paar Seiten hier zurückblättern. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Rente mit Siebenundsiebzigam 25.06.2008 | 16:25
Die Rentenversicherung führt für Sie kein Sparkonto. Die von Ihnen bezahlten Beiträge sind schon längst an die vergangenen und derzeitigen Rentenberechtigten ausgezahlt worden (Umlageverfahren) Sie selbst haben lediglich Anwartschaften in noch völlig unbestimmter Höhe erworben. Ich nehme an, dass Sie von einer Altersgrenze noch weit entfernt sind, mehr als 60 Monate in der GRV (Gesetzlichen Rentenversicherung) versichert waren und deutscher Staatsbürger sind. Als Deutscher sind Sie - wenn keine Versicherungspflicht in D vorliegt - an jedem Platz der Welt zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Schon allein aus letztem Grund wird es nichts mit Ihrem Ansinnen. Einen Kurzüberblick in Sachen Beitragserstattung kriegen Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenn für Sie die Zeit dermaleinst erfüllet sein wird, werden Sie mal einen Rentenanspruch in heute noch völlig unbestimmbarer Höhe haben. Hinsichtlich des möglichen Beginns der Leistung verweise ich auf den folgenden Artikel http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,…
Grds. neinam 25.06.2008 | 19:20
owT
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