Wie schon in den Vorbeiträgen ausgeführt wurde, gibt es nur in ganz wenigen Fällen die Möglichkeit, sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten zu lassen. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn aus den eingezahlten Beiträgen keine Leistung gezahlt werden kann, dies trifft sowohl auf den Versicherten selbst als auch auf seine Hinterbliebenen zu.
Alle genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Beitragserstattung können Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Beitragserstattung" nachlesen. Diese kann unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de --> Info-Broschüren --> Übersicht-Broschüren (Versicherung) abgerufen werden.