Hallo Ignaz57,
sofern Sie einen formellen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen, wird in der Regel ein Untersuchungstermin vom Rentenversicherungsträger anberaumt, damit ein Gutachten erstellt werden kann. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, weitere aktuelle medizinische Unterlagen einzureichen. Sie können gern im Rentenantrag darauf hinweisen, dass noch weitere medizinische Unterlagen Ihrerseits vorgelegt werden können und die behandelnden Ärzte benennen.