Hallo, ned,
in Ihrem Fall wäre zu klären, ob seinerzeit überhaupt Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung (ehem. BfA und LVA) entrichtet worden sind. Dazu können Sie schritflich oder per Internet einen sogenannten Versicherungsverlauf beim Rententräger anfordern.
Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht, kann ein Rentenanspruch auch unter Zusammenrechnung mit marokkanischen Zeiten entstehen. Mindestversicherungszeit für eine deutsche Rente ab 65 Jahren sind 60 Monate.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den für Sie zuletzt zuständigen Rentenversicherungsträger.
Die Adressen sind an dieser Stelle bereits genannt worden.