Als Krankenkassen-Beitrag haben Sie bei einer Pflichtversicherung 7,3 % zu zahlen. Zusätzlich fällt ein Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 % an.
Darüber hinaus haben Sie einen Beitrag zur Pflegeversicherung zu leisten: dieser beträgt derzeit bei kinderlosen Rentnern 2,6 % bzw. 2,35 %, wenn Sie Kinder haben. Zum 01.01.2017 erhöhen sich diese beiden Werte der Pflegeversicherung um 0,2 %.
Von der Betriebsrente zahlen Sie die vorstehend beschriebenen Beiträge und zusätzlich 7,3 %. Das ergibt derzeit einen Beitrag von 18,05 (wenn Sie ein Kind haben) bzw. 18,3 % bei kinderlosen Rentnern.
MfG