Hallo Adri,
ob und in welcher Höhe der ausländische Rententräger die Renten nach Deutschland zahlen würde, muss dort erfragt werden. Liegt nur ein Rentenbezug aus dem Ausland vor, bleibt es grds. bei der bisherigen (ausländischen) Krankenkasse. Hierzu kann Ihnen aber auch Ihre deutsche Krankenkasse weitere Fragen beantworten. Ein deutscher Rentenanspruch besteht nur, wenn in Deutschland auch Beiträge entrichtet wurden. über das genaue Verfahren, welche Vorraussetzungen für einen Zuzug nach Deutschland gegeben sein müssen (Aufenthaltsrechtlich), können hier keine Aussagen getroffen werden.