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Rente für besonders langjährig Versicherte

von Sigi R.22.01.2008 | 16:01
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3 Antworten

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Hallo, ich bin 62 Jahre alt und habe seit 47 Jahren Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Ab wann kann ich ohne Azüge in Rente gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherte, die vor 1947geboren sind, können mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei die Regelaltersrente beziehen. Ob die Voraussetzungen für den Bezug einer abschlagsfreien Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorliegen (z. B. wegen Schwerbehinderung), wird Ihnen auf Antrag Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen.

2 Antworten

Rosannaam 22.01.2008 | 16:09
Hallo Sigi R., wenn Sie nicht schwerbehindert sind, aber 45 Jahre PFLICHTBEITRAGSZEITEN aufgrund einer versicherten Beschäftigung zurückgelegt haben, besteht frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres ein Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte OHNE ABSCHLAG (nicht zu verwechseln mit der Regelaltersrente!). Für alle, die ihren frühesten Rentenbeginn für eine Altersrente wissen wollen, empfehle ich folgenden Link: Unter www.deutsche-rentenversicherung.de den RENTENBEGINNRECHNER! Dort geben Sie Ihr Geburtsdatum und die gewünschte Altersrente ein und erhalten, zwar etwas allgemein gehalten, aber immerhin in etwa Auskunft über den Rentenbeginn/Abschlag etc. MfG Rosanna
Rosannaam 22.01.2008 | 16:22
Entschuldigung, da Sie ja vermutlich Jahrgang 1945/1946 sind, können Sie selbstverständlich auch die Regelaltersrente mit 65 abschlagsfrei beziehen. Ich hatte nicht auf das Alter 62 geachtet.
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