Versicherte, die vor 1947geboren sind, können mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei die Regelaltersrente beziehen. Ob die Voraussetzungen für den Bezug einer abschlagsfreien Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorliegen (z. B. wegen Schwerbehinderung), wird Ihnen auf Antrag Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen.