Hallo Tyler,
vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren. Sind die 540 Monate mit 65 Jahren noch nicht erreicht, verschiebt sich der Rentenbeginn um die fehlenden Monate nach hinten (bis zur Erfüllung der Versicherungszeit von 45 Jahren).