Hallo Klein Fritzchen,
Schulzeiten sind in der Rentenversicherung erst ab dem 17. Lebensjahr anrechenbar.
Sofern Dein Schulbesuch über das 17. Lebensjahr hinaus reichen würde, würdest Du später eine Anrechnungszeit wegen Schulbesuch für die Rente angerechnet bekommen. Diese Zeit allein reicht jedoch nicht für einen Rentenbezug aus. Eine Mindestversicherungszeit mit Beiträgen von 5 Jahren ist hierzu erforderlich.