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Experten-Antwort

Rente im Nachbarsland

von hetti24.06.2019 | 08:52
83 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 1987 nach Deutschland gekommen. Habe immer noch polnische Staatsangehörigkeit. Ich möchte aus persönlichen Gründen nach Polen zurück. Dort können Frauen schon mit 60 in Rente gehen. Könnte ich dort auch Antrag stellen und wie würde dann meine Rente berechnen. Ich hoffe, dass jemand ein Tipp für mich hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hetti,

natürlich können Sie einen sogenannten Solorentenantrag für die polnische Rente stellen. Wie diese berechnet wird, kann ich Ihnen allerdings nicht erklären, aber vermutlich nur aus den in Polen zurückgelegten Zeiten. Für genaue Angaben müssten Sie sich bitte an den polnischen Rententräger wenden. Den Solorentenantrag können Sie auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadt stellen. Vereinbaren Sie vorsorglich einen entsprechenden Termin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 24.06.2019 | 21:25
Hallo hetti, etwa als Vertriebene/Flüchtling - dieser kleine grüne Klappausweis liegt Ihnen vor?! Sofern Ihre polnischen Zeiten bisher als FRG- und/oder nur DPRA im dtsch. Rentenkonte anerkannt worden sind (entsprechende Hinweise dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsverlauf bereits in der ersten Spalte), kann es bei dauerhafter Rückkehr nach Polen ein 'kleines' Problem geben. Fragen Sie daher VORHER/vor Rückkehr nach Polen bei der DRV nach, wie es sich mit den ggf. eingegliederten poln. Zeiten ins dtsch. Rentensystem und dann dauerhaftem Auslandsaufenthalt verhält – wie ändert sich die Rente bei Verzug ins (EU)Ausland/Polen. Gruß w. PS: Daneben haben die poln. Rentenleistungen inzwischen auch einen ordentlichen Rentenbetrag, so dass ein Wegfall dieser Zeiten hier nicht mal ein Nachteil sein muss. Ggf. wäre dann schon länger ein 'Verzicht' auf die FRG-Zeiten/Polen angezeigt ...viele Spekulationen, die Ihnen die nächste Beratungsstelle punktgenau erklären könnte.
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