Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDies ist eine Frage, die Ihnen konkret nur eine Krankenkasse beantworten kann.
In der Regel ist es aber so, dass bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland und ausländischem Rentenbezug, der im Ausland bereits eine Krankenversicherung begründet, in Deutschland dann keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht mehr besteht.
Zur Sicherheit klären Sie dies aber bitte mir Ihrer Krankenkasse!
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