Hallo Hans Dieter,
bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht Vertrauensschutz, wenn man vor dem 1.1.1952 geboren ist und am 1.1.2004
arbeitslos gemeldet war. Es besteht dann weiterhin die Möglichkeit, mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einem Abschlag von 18 % in die Rente zu gehen.