Hallo HOS2000,
ich fürchte (sowie die anderen user), dass Sie den Aufbau der Vorschrift noch nicht ganz durchschaut haben (was aufgrund der zig Änderungen der letzten Jahre auch nicht wirklich einfach ist):
Die Grundvoraussetzungen der Rente stehen in Absatz 1 , das sind
1) die Geburt vor 1952,
2) das Lebensalter 60
3) die 364 Tage alo nach dem Alter von 58,5 Jahren und bei Rentenbeginn
4) die 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren und
5) die Wartezeit von 15 Jahren.
Die weiteren Absätze bringen jetzt Zusatzregelungen zu den einzelnen Voraussetzungen. So erklärt Abs. 2 genauer, was alles unter Arbeitslosigkeit verstanden werden kann (zu Vorauss. 3)und regelt die Verlängerung des 10 Jahreszeitraumes durch bestimmte Zeiten (zu Vorauss. 4).
Die Absätze 3 bis 5 enthalten die verschiedenen Anhebungen der Altersgrenze und die dazugehörigen Vertrauensschutzregelungen. Diese beziehen sich allein auf die Voraussetzung "Lebensalter 60" (siehe oben Vorauss. 2).
Wenn Sie also unter den Absatz 5 fallen, dann heißt das allein, dass Sie theoretisch die Möglichkeit haben, diese Rente schon mit 60 vorzeitig (also mit Abschlägen) in Anspruch zu nehmen - aber nur, wenn alle anderen Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind.