Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGuten Tag,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nur dann gewährt werden, wenn er für 420 Monate rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Leider besteht keine Möglichkeit für den zurückliegenden Zeitraum Beiträge nachzuzahlen. Die 2 1/2 monatige Lücke im Versicherungsverlauf führt dazu, dass die Zeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können und deshalb bei der Ermittlung der 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten herausfallen.
Sie sollten aber sicherheitshalber eine Beratungsstelle der Deutsche Rentenversicherung aufsuchen, um sich den Bescheid genau erklären zu lassen.
Wie bereits empfohlen bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
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