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Rente mit 60 wg. Schwerbehinderung

von seka197930.03.2007 | 11:24
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5 Antworten

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Hallo, kurze Fallschilderung: Vater geb. 46 ist seit 92 durch einen Arbeitsunfall arbeitslos und bis 95 mit Leistungsbezug und seit 96 arbeitslos ohne Leistungsbezug(wg. mangelnder Bedürftigkeit). Nun hat er eine Rentenauskunft erhalten die nur 321 Monate Wartezeit ausweist (die Zeiten mit Beitragszahlungen) und die Zeiten von 95 an wurden nur vorgemerkt, aber nicht als Anrechnungszeiten auf die Wartezeit anerkannt. Laut Auskunft der Dt.RV werden diese auch nicht anerkannt, da aus 93-94 2 Monate und 20 tage nicht gemeldet wurden bzw. keine Zahlung des Arbeitsamtes erfolgt ist. Ergo er kann nicht wie gewollt mit 60 (mit Abzügen)in Rente gehen , obwohl er 70 % schwerbehindert ist und seit 15 Jahren ohne Arbeit ist, da seine Wartezeit von 420 Monate(35 jahren) bis 65 nicht erreicht werden kann. Ist dem so richtig, oder gibt es eine Möglichkeiten diese ca. 3 Monate auszugleichen oder für die Wartezeit nicht zu berücksichtigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.03.2007 | 14:23

Guten Tag,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nur dann gewährt werden, wenn er für 420 Monate rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Leider besteht keine Möglichkeit für den zurückliegenden Zeitraum Beiträge nachzuzahlen. Die 2 1/2 monatige Lücke im Versicherungsverlauf führt dazu, dass die Zeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können und deshalb bei der Ermittlung der 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten herausfallen.

Sie sollten aber sicherheitshalber eine Beratungsstelle der Deutsche Rentenversicherung aufsuchen, um sich den Bescheid genau erklären zu lassen.

Moderatoren-Antwortam 03.04.2007 | 15:14

Wie bereits empfohlen bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

3 Antworten

seka1979am 30.03.2007 | 14:24
Naja bei der DRV in Frankfurt hatten wir das Vergnügen mit einem Azubi gehabt auf dessen Termin wir 2 Wochen warten mußten, damit er mir die Rentenauskunft nur vorliest. Auf meine Rückfragen kam nur die Anwort, er könne nicht in das Rentenkonto einblicken, da dieses bei der LA Niederbayern-Oberpfalz geführt wird. Aber es kann doch nicht sein, dass 2 1/2 Monate mehr wiegen, als über 10 Jahre nachgewiesene Zeiten ?? Im Moment sind wir mit dem Arbeitsamt am suchen was mit den fehlenden Zeiten ist, aber das kann dauern, da die die Unterlagen "soo lange" nicht aufheben.
Markusam 02.04.2007 | 09:10
Hallo seka1979, hatte Ihr Vater in der Zeit vielleicht eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt? Falls ja, und Sie können dies beweisen (Brief des Arbeitsamtes mit Nennung der Sperrzeit), kann die Sperrzeit als sog. "Überbrückungstatbestand" gewertet werden, was dazu führt, dass die folgende Alo-Zeit angerechnet werden kann.
seka1979am 03.04.2007 | 13:01
Also nach netten 1 1/2 Stunden Wartezeit beim Arbeitsamt, teilten diese uns mit, dass sie keinerlei Unterlagen mehr haben, da diese nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie könnten jetzt auch nicht genau sagen, warum diese 3 Monate nicht gemeldet wurden. Aber wir könnten es ja mal mit einer eidesstattlichen Versicherung über die Arbeitslosigkeit, bei der DRV probieren. Auf Nachfrage bei der Krankenkasse stellen sich auch alle tot :o) Wie funktioniert es genau mit einer Eidesstattlichen Versicherung, er war ja auch nach diesen öminösen 2 Monaten und 20 Tagen, wieder ordnungsgemäß beim AA und der DRV gemeldet, sogar mit Pflichbeiträgen belegt. Desweiteren teilte mir die DRV mit, das die Anrechnungzeiten, die im Moment auf "Vorgemerkt" stehen, nur nach schriftlicher Aufforderung angerechnet werden. Welches Formular brauche ich dafür? Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe!!
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